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Volksabstimmung

Abstimmung vom 7. März: Die Empfehlungen des Regierungsrates

Kinder und Jugendliche sollen besser vor den negativen Folgen des Tabakkonsums geschützt und den Läden neu vier statt zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ermöglicht werden: Der Regierungsrat ist sich einig.

Symbolbild: Pixabay

Am 7. März 2021 befinden die Stimmberechtigten im Kanton Bern über eine Anpassung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG). Abgestimmt wird über den Hauptantrag und einen Eventualantrag. Der Hauptantrag umfasst zwei Änderungen: Erstens sollen für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Zweitens sollen für Verkaufsgeschäfte neu jährlich vier statt zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe möglich sein. Der Eventualantrag beinhaltet ausschliesslich die weitgehend unbestrittenen neuen Regelungen für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte sowie redaktionelle Änderungen wie namentlich die Anpassung der Direktionsbezeichnungen.

Wie die Mehrheit des Grossen Rates unterstützt auch der Regierungsrat die Hauptvorlage mit beiden Änderungen. Zusätzlich empfiehlt er, auch dem Eventualantrag zuzustimmen.

Neue Regelungen für Jugendschutz
 Sowohl dem Grossen Rat als auch dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, Kinder und Jugendliche vor den negativen Folgen des Tabakkonsums zu schützen. «Eine bundesrechtliche Regelung für E-Zigaretten wird nach heutigem Stand frühestens Mitte 2023 in Kraft treten. Deshalb kann die bestehende Lücke nur durch eine kantonale Regelung rasch geschlossen werden», sagt dazu Regierungsrat Christoph Ammann. Die neuen Regelungen verbieten die Abgabe und den Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Zudem gelten die Werbeeinschränkungen neu auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

Sonntagsverkäufe
Der Regierungsrat unterstützt auch die zweite Anpassung des HGG, die den Verkaufsgeschäften neu vier statt zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ermöglicht. «Der Detailhandel steht unter Druck. Insbesondere durch den Onlinehandel und den Einkaufstourismus. Mit vier statt zwei Sonntagsverkäufen pro Jahr soll der Detailhandel gerade in der Adventszeit etwas konkurrenzfähiger sein und zusätzliche Einkünfte generieren können», hält Regierungsrat Christoph Ammann fest. Sonntagsverkäufe sind bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten beliebt und entsprechen deren Bedürfnissen. Die Sonntagsarbeit in den Läden ist für die Beschäftigten freiwillig. Sie wird mit einem Lohnzuschlag entschädigt und verlängert die wöchentliche Arbeitszeit nicht. Einige Kantone haben bereits heute drei oder vier bewilligungsfreie Verkaufssonntage.

Argumente gegen die Hauptvorlage
Das Referendumskomitee und eine Minderheit des Grossen Rates lehnen die zusätzlichen Sonntagsverkäufe, wie sie in der Hauptvorlage vorgesehen sind, ab. Sie sind der Ansicht, dass die Verkaufsgeschäfte insbesondere in der Adventszeit ihre Bedürfnisse für Sonntagsverkäufe abdecken können. Jede weitere Sonntagsarbeit sei eine Zusatzbelastung für die Verkäuferinnen, deren Arbeitsbedingungen so zusätzlich verschlechtert würden. Die zusätzlichen Sonntagsverkäufe würden vor allem Grossverteilern und Ladenketten nützen. Der Druck auf kleinere Läden, ebenfalls Sonntagsverkäufe zu machen, könnte sich erhöhen. Schliesslich sollen Sonntage als arbeitsfreie Tage geschützt werden. mt






 

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