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Jura-Frage

Annullierung der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Moutiers

Laut Auskunft des Bundesgerichts ist bis gestern keine Beschwerde in Sachen Gemeindeabstimmung in Moutier eingegangen. Der Regierungsrat geht daher davon aus, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig geworden ist.

Symbolbild: Keystone

Er nimmt zur Kenntnis, dass die vom Gericht festgestellten schwerwiegenden Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit diesem Urnengang nicht bestritten werden. Die Regeln und Modalitäten einer erneuten Abstimmung müssen nun namentlich unter der Ägide der tripartiten Konferenz zwischen dem Bund sowie den Kantonen Bern und Jura politisch entschieden werden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, das die Ungültigkeit der Abstimmung vom 18. Juni 2017 bestätigt, ist bis gestern nicht an das Bundesgericht weitergezogen worden. Dies bedeutet, dass die unterlegenen separatistischen Beschwerdeführer das Urteil nicht bestreiten und dessen Erwägungen anerkennen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig geworden und die Abstimmung aufgrund der vom Gericht festgestellten schwerwiegenden Rechtsverletzungen definitiv aufgehoben ist.

Die Gemeindeabstimmung vom 18. Juni 2017 wurde im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung durchgeführt. Sie beruhte auf dem Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG), das noch immer in Kraft ist. Das KBJG ermächtigt den Regierungsrat, besondere Massnahmen anzuordnen, um einen reibungslosen Ablauf der Abstimmungen zu gewährleisten.

Einzuhaltende Grundsätze

Mit Blick auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts wird sich der Regierungsrat bei seinen Vorbereitungsarbeiten zur definitiven Regelung der Kantonszugehörigkeit Moutiers und damit zur Beilegung der Jurafrage künftig auf folgende Pfeiler stützen:

Das Verfahren wird unter der Ägide des Bundes im Rahmen der Dreiparteiengespräche (Tripartite) mit dem Kanton Jura besprochen, wie dies bis anhin der Fall war. Ein einseitiger oder überstürzter Entscheid ausserhalb dieses Rahmens wäre für eine Wiederholung der Abstimmung nicht zielführend.

Aus der annullierten Abstimmung müssen die Lehren gezogen werden. So braucht es eine Analyse auf der Grundlage der Erwägungen des nun rechtskräftigen Urteils. Diese soll dazu dienen, die Regeln und allfällig nötige Rechtsgrundlagen für einen erneuten Urnengang festzulegen. Die Bevölkerung von Moutier muss überzeugt sein, dass bei einer neuerlichen Abstimmung die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und dass alle Stimmberechtigten ihre Stimme frei abgeben können. Ohne diese Voraussetzung wird ein Wiederholen der Abstimmung nicht zur Lösung des Konflikts beitragen.

Die demokratischen Regeln und der kantonalbernische Rechtsrahmen müssen eingehalten werden.

Der Regierungsrat wird mit den verschiedenen Behörden, so auch mit der Gemeinde Moutier, in gutem Einvernehmen und unter Einhaltung des Rechts zusammenarbeiten. Im Gegenzug erwartet er eine konstruktive Zusammenarbeit unter Beachtung des Rechts und der demokratischen Regeln.

Die bernischen Verpflichtungen, den Fall Moutier zu regeln, müssen mit ähnlichen Verpflichtungen seitens des Kantons Jura einhergehen. Dieser muss unverzüglich die das Gebiet des Berner Juras betreffenden Artikel 138 und 139 aus seiner Verfassung streichen. Demnach ist Artikel 138, der von der Bundesversammlung nicht gewährleistet wurde, aus der Rechtsordnung zu entfernen. Gleichzeitig hat der Kanton Jura ein Verfahren zur Aufhebung von Artikel 139 einzuleiten.

Aufgrund der festgestellten Rechtsverletzungen und Unregelmässigkeiten drängt sich für den Regierungsrat auch eine Überprüfung des Stimmregisters von Moutier auf. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt müssen unabhängig von einer allfälligen Wiederholung der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Gewissheit haben, dass ihre Behörden das Stimmregister korrekt führen. mt

Stichwörter: Moutier, Jura-Frage

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