Sie sind hier

Pensionskassen

Auch die Angestellten müssen zahlen

Die Sanierung der kantonalen Pensionskassen verlangt dem Personal Opfer ab. Den Lehrern blühen höhere Lohnabzüge als den Staatsangestellten.

Am 16. März 2013 protestierten bernische Staatsangestellte und Lehrpersonen auf dem Bundesplatz für faire Arbeitsbedingungen. Am 18. Mai 2014 entscheidet das Bernervolk über seine Pensionskassen. Bild: Nadia Schweizer

von Fabian Schäfer

Allen Unkenrufen zum Trotz: Die Steuerzahler sollen zwar bei der Sanierung der beiden kantonalen Pensionskassen die Hauptlast tragen, doch auch die Angestellten kommen nicht ungeschoren davon – zumindest jene, die ab 1. Januar 2015 noch arbeiten. Die Pensionierten müssen um ihre Renten nicht fürchten, diese sind garantiert. Sie müssen aber damit rechnen, auf absehbare Zeit keine Teuerungszulagen zu erhalten, wie das zurzeit in den meisten Pensionskassen gilt.

Für die Erwerbstätigen hängen die Folgen davon ab, wie die Pensionskassenabstimmung vom 18. Mai ausgeht. An die Urne kommen eine «Hauptvorlage» und ein «Eventualantrag», der für das Personal ungünstiger ist. Was bei einem doppelten Nein genau passiert, ist ungewiss.

Stärker von Rendite abhängig

Die Konsequenzen fallen je nach Pensionskasse unterschiedlich aus, wobei die Lage für die Lehrpersonen ungemütlicher ist. Wenn man dieselben Renditeannahmen trifft, weist ihre Pensionskasse BLVK nach wie vor die grössere Unterdeckung auf als die BPK, die primär das Personal von Verwaltung, Inselspital und Bedag versichert.

Für alle identisch sind die Folgen des Primatwechsels, der in beiden Varianten vorgesehen ist. Wie in den meisten Pensionskassen soll neu auch bei BPK und BLVK das Beitragsprimat gelten: Die Renten werden nicht mehr im Voraus fix garantiert, in Prozent des letzten Lohns. Entscheidend ist vielmehr, wie viel Geld ein Versicherter und sein Arbeitgeber einzahlen, wie stark die Kassen das Geld verzinsen und wie hoch der Umwandlungssatz zur Berechnung der Rente ist. Für die Angestellten hat das primär zwei Folgen. Erstens: Ob sie weiterhin das heutige Rentenniveau erreichen, hängt stärker als bisher davon ab, welche Renditen die Pensionskassen an den Kapitalmärkten erzielen. Tiefe Renditen können die Kassen viel einfacher an die Versicherten weitergeben, indem sie deren Guthaben weniger verzinsen oder den Umwandlungssatz senken. In guten Jahren kann das Personal aber auch profitieren.

Unbestritten ist, dass der Kanton den Primatwechsel nicht für einen Leistungsabbau nutzt. Er zahlt weiterhin gleich viel an die Vorsorge des Personals. Und: Um zu verhindern, dass primär ältere Angestellte benachteiligt werden, zahlt er eine Übergangseinlage von 500 Millionen Franken, was auch Personalvertreter als sehr fair bezeichnen.

Die zweite Folge trifft Angestellte, die Karriere machen und deren «Lohnkurve» steil verläuft. Sie sind im Leistungsprimat privilegiert, da die Rente in Prozent des letzten Lohns garantiert ist. Die Arbeitgeber beteiligten sich bei Lohnerhöhungen grosszügig an den notwendigen Einkaufssummen. Künftig ist «nur» eine Lohnentwicklung von 1,5 Prozent im Jahr eingerechnet. Weitergehende Nachzahlungen müssen «Karrieristen» allein tätigen, wenn sie das Rentenniveau halten wollen. Damit führt der Primatwechsel zu einer Umverteilung von «reich» zu «arm»: Die Beiträge der Arbeitgeber kommen stärker Personen mit tiefen Einkommen und flachen Lohnkurven zugute.

 

Nachrichten zu Kanton Bern »