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Kanton Bern

Auf Förderung verzichten

Die Kommission des Grossen Rats beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten, die eine Aufhebung der geltenden Befristung des Gesetzes über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsbaus (PMG) vorsieht.

(mt) Das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) ermöglicht seit dem 1. Januar 2011, gemeinnützige Wohnbauträger und ihre Fachorganisationen bei der Projektentwicklung mit Beratung und Vermittlung sowie mit Beiträgen zu unterstützen. Beiträge sind möglich für  Konzeptarbeiten, Machbarkeitsstudien, Standortevaluationen. Die Unterstützung setzt in einer sehr frühen Projektphase an, in der andere Finanzierungsquellen oft fehlen. Das geltende Gesetz ist befristet bis zum 31. Dezember 2014.
 
Die Kommission des Grossen Rats diskutierte am 14. Januar 2014, ob die geltende Befristung des Gesetzes aufgehoben werden soll. Mit 10 zu 7 Stimmen beschloss die Kommission, auf die Vorlage nicht einzutreten. Ausschlaggebend für den Entscheid waren einerseits die schwierige Finanzlage des Kantons und die Beurteilung, dass sich die Vorhaben auch ohne kantonale Unterstützung realisieren liessen.
 
Anderseits wurde kritisiert, dass mit der Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger nur ein kleiner Teil der Bevölkerung von den Massnahmen profitieren könne, die von der Gesamtheit der Steuerpflichtigen finanziert werde. Die Kommission folgt damit dem Entscheid des Grossen Rats in der ASP-Debatte der Novembersession 2013, mit dem die Mittel für diese Aufgabe gestrichen wurden.
 
Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich in der Märzsession beraten. Ohne Aufhebung der Befristung wird der Kanton die Fördertätigkeit Ende 2014 einstellen.

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