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Grossveranstaltungen

Bern beteiligt sich am Schutzschirm des Bundes

Um Veranstalter von Publikumsanlässen mit mehr als 1‘000 Personen zu entlasten, beteiligt sich der Kanton am Schutzschirm des Bundes.

Symbolbild: Keystone

Das Covid-19-Gesetz ermöglicht es, dass sich der Bund mit einem sogenannten Schutzschirm an nicht gedeckten Kosten von Publikumsanlässen mit überkantonaler Bedeutung beteiligen kann. Der Bund beteiligt sich allerdings nur, falls ein Kanton sich im gleichen Mass engagiert.

Grosser Rat spricht 26 Millionen Franken
Der Kanton Bern hat sich zu diesem Schritt entschlossen und stellt dafür zusammen mit den Mitteln des Bundes insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung. Der Grosse Rat hat hierfür einen Rahmenkredit von 26 Millionen Franken (25 Millionen für den Schutzschirm und eine Million für den Vollzug) gesprochen, wie der Kanton mitteilt.

Beitragsberechtigt sind öffentliche Veranstaltungen, die zwischen Juli 2021 und Ende April 2022 stattfinden, und an denen mehr als 1’000 Personen pro Tag teilnehmen. Die Verordnung übernimmt grundsätzlich die Vorgaben des Bundes. Sie präzisiert jedoch, dass nur Veranstaltungen unterstützt werden, die im Kanton Bern selber stattfinden.

Gelder in zwei Tranchen aufgeteilt
Die verfügbaren Gelder werden in zwei Tranchen aufgeteilt: Eine für die Veranstaltungen bis Ende November 2021 und eine für diejenigen zwischen Dezember 2021 und April 2022. Gesuche sind möglichst frühzeitig einzureichen. Für Veranstaltungen ab dem 1. Oktober 2021 müssen Gesuche mindestens zwei Monate vorher eingereicht werden.

Zuständig für die Gewährung der Unterstützungsleistungen sind die Regierungsstatthalterinnen oder –statthalter. Liga- und Cupspiele von Klubmannschaften haben keinen Anspruch auf Gelder aus dem Schutzschirm. mt

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