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Im Fokus der Abklärungen soll dabei die Frage stehen, welche Aufgaben und Kompetenzen dem Kanton obliegen und inwiefern er diese korrekt wahrgenommen hat. In einem ersten Schritt wird es für die Kommission auch darum gehen, sich einen Überblick über die bereits angelaufenen Untersuchungen zu verschaffen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die GPK, welche die gesetzliche Aufgabe hat, die Oberaufsicht über den Regierungsrat, die Verwaltung und die anderen Träger öffentlicher Aufgaben wie beispielsweise die BLS AG auszuüben, verfügt für diese Aufgabe über umfassende Informationsrechte. Mit der Organisation innerhalb der GPK zur Durchführung der Abklärungen wird sich die Kommission noch beschäftigen. mt