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Kanton Bern

Finanzkommission stimmt Finanzhaushalt mit Auflagen zu

Die Finanzkommission (FiKo) beantragt dem Grossen Rat, dem Geschäftsbericht 2017 mit der Jahresrechnung, dem Voranschlag 2019 sowie dem Aufgaben-/Finanzplan 2020 bis 2022 zuzustimmen. Sie verlangt jedoch, dass der Regierungsrat die notwendigen Lehren aus der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 zieht.

Symbolbild: Keystone

Ein «versagtes Prüfurteil»
Die Vorberatung des Geschäftsberichts 2017 mit der Jahresrechnung war in der Finanzkommission geprägt von Fragen und Diskussionen rund um die Einführung der neuen Rechnungslegungsmodelle HRM2/IPSAS. Für die Finanzkontrolle wies die Jahresrechnung 2017 derart viele wesentliche und umfassende Fehler auf, dass sie vorerst ein «versagtes Prüfurteil» mit Rückweisungsempfehlung aussprach. Der Regierungsrat war mit der Beurteilung der Finanzkontrolle nicht einverstanden. Durch die Vermittlung der FiKo konnte erreicht werden, dass der Regierungsrat Änderungen an der Jahresrechnung vornahm. Dadurch konnte die Finanzkontrolle die Jahresrechnung schliesslich zur Genehmigung empfehlen, obwohl sie am «versagten Prüfurteil» festhielt, heisst es in der Medienmitteilung.


Differenzen zwischen Regierung und Finanzkontrolle
Die FiKo war seit längerer Zeit über die Differenzen zwischen Regierung und Finanzkontrolle informiert. Sie versuchte darauf hinzuwirken, dass die Jahresrechnung in einer ersten Runde gemäss den geltenden Vorschriften erstellt und verabschiedet werden kann. Dass dies trotz aller Bemühungen nicht gelang, hat die FiKo enttäuscht. Der Regierungsrat hat jedoch in den letzten Monaten einige grundsätzliche Massnahmen ergriffen, um die Situation im kantonalen Finanz- und Rechnungswesen nachhaltig zu verbessern: So wird das Schulungs- und Unterstützungsangebot für die Mitarbeitenden der Finanzdienste ausgebaut und die Weisungs- und Anleitungsdokumente überarbeitet und präzisiert, heisst es weiter.

Aufgrund der Empfehlung der Finanzkontrolle und der grundsätzlich positiven Zukunftsaussichten ist die FiKo bereit, dem Grossen Rat den Geschäftsbericht 2017 trotz der Mängel zur Genehmigung zu empfehlen.

Die Jahresrechnung 2017 weist einen Verlust von fünf Millionen Franken aus. Die Fiko beantragt, den Verlust unmittelbar im Voranschlag 2019 zu kompensieren, weil sie die Schuldenbremse der Erfolgsrechnung verletzt sieht.


Vier Planungserklärungen
Schliesslich beantragt die FiKo dem Grossen Rat, die Genehmigung der Jahresrechnung mit vier Planungserklärungen zu ergänzen. Bei den ersten beiden geht es um den Umgang mit fondsfinanzierten Investitionen und die Bewertung von Land und Strassen, die mit der Einführung von HRM2 geregelt werden müssen. Aufgrund der Probleme bei der Einführung von HRM2/IPSAS stellt die FiKo den IPSAS-Standard in Frage. Sie fordert vom Regierungsrat eine vertiefte Analyse und einen konkreten Antrag, wie weit dieser Standard im Kanton Bern beibehalten werden soll. Mit der vierten Planungserklärung verlangt die FiKo, dass die notwendigen Lehren aus der Einführung von HRM2 gezogen werden und in die Einführung des ERP-Systems (SAP) einfliessen, heisst es in der Pressemitteilung.


Voranschlag 2019: Kein Personalabbau in der dezentralen Kantonsverwaltung
Die FiKo beantragt dem Grossen Rat mehrheitlich, dem Voranschlag 2019 zuzustimmen. Die Minderheit begründet ihre Ablehnung mit den vielen Sparmassnahmen, die aufgrund des Entlastungspakets 2018 in den Voranschlag 2019 eingeflossen sind. Zudem habe der Grosse Rat eine Finanzmotion abgelehnt. Diese verlangte, den – schliesslich nicht eingetretenen – Rechnungsüberschuss 2017 und die Zusatzeinnahmen aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank dafür einzusetzen, die Abbaumassnahmen des Entlastungspakets 2018 rückgängig zu machen.

Die Vorberatung des Voranschlags 2019 verlief in der FiKo in diesem Jahr deutlich weniger kontrovers als im Vorjahr, als das Entlastungspaket (EP) 2018 beraten wurde. Mit einem prognostizierten Ertragsüberschuss von 88 Millionen Franken und einen Finanzierungssaldo von 7 Millionen Franken fallen die wichtigsten Kennzahlen, insbesondere im Vergleich mit den Zahlen in den danach folgenden Jahren, solid aus. Unter Berücksichtigung der Kompensation des Aufwandüberschusses 2017 beträgt der Saldo der Erfolgsrechnung noch 83 Millionen Franken.


Knappe Zustimmung zum Aufgaben-/Finanzplan 2020-2022
Im Aufgaben-/Finanzplan fällt auf, dass der Finanzierungssaldo der Jahre 2020 und 2021 de facto null beträgt. Zudem sind verschiedene absehbare und quantifizierbare Verschlechterungen nicht eingeflossen. Der neu zusammengesetzte Regierungsrat begründet dies damit, dass er die Auseinandersetzung mit den finanziellen Herausforderungen erst nach den Sommerferien aufnehmen konnte und er seine Strategie in der nächsten Planungsperiode präsentieren will. In der FiKo haben die vielen Unsicherheiten und nicht berücksichtigten Entwicklungen zur Frage geführt, nach welchen Kriterien der Regierungsrat Vorhaben im Zahlenwerk berücksichtigt. Weil der Grosse Rat den Aufgaben-/Finanzplan genehmigt, stellt sich die Frage nach der Verantwortung, welche die FiKo und der Grosse Rat mit einer Zustimmung übernehmen, heisst es weiter.

Eine knappe Mehrheit der FiKo beantragt dem Grossen Rat trotz den geäusserten Vorbehalten, den Aufgaben-/Finanzplan zu genehmigen. Die Minderheit lehnt ihn aufgrund der Abbaumassnahmen des Entlastungspakets 2018, der grossen Unsicherheiten im Zahlenwerk und der nicht berücksichtigten Vorhaben ab. mt

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