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Kanton Bern

Für Belprahon und Sorvilier kann sich ein Verbleib im Kanton Bern nur auszahlen

Der Regierungsrat ruft die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der beiden Gemeinden dazu auf, sich an den Abstimmungen vom 17. September 2017 mit einem Nein zum Kantonswechsel für Kontinuität auszusprechen.

Symbolbild: bt/a
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Wichtig ist für die Regierung auch, dass die Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit unter den bestmöglichen Voraussetzungen über die Bühne gehen. Wie schon beim Urnengang in Moutier hat die Regierung Massnahmen beschlossen, um allfällige Unregelmässigkeiten auszuschliessen. Das Bundesamt für Justiz wird Abstimmungsbeobachter in beide Gemeinden entsenden.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Gemeindebehörden von Belprahon und Sorvilier seine Abstimmungserläuterungen im Hinblick auf die Abstimmungen im September zukommen lassen. Darin unterstreicht er u. a. die starke Verankerung der beiden Gemeinden im Berner Jura und die Vernetzung mit den regionalen Institutionen. Die bernischen Behörden sichern den beiden bernjurassischen Gemeinden eine Zukunft in einem starken, offenen und erfolgreichen Kanton zu. Ein Verbleib im Kanton Bern bietet ihnen echte Wachstumschancen. Der Kanton geht auf die Bedürfnisse seiner Gemeinden ein und respektiert die Meinung aller Bürgerinnen und Bürger. Dies geht sogar so weit, dass er, trotz seines festen Willens, die französischsprachige Minderheit des Kantons Bern zu stärken, einen Volksentscheid über die Kantonszugehörigkeit ermöglicht.

Dialog mit den Betroffenen
Mitte August wird die Berner Regierung die Bevölkerung von Belprahon und Sorvilier treffen, um mit ihr über die künftigen Herausforderungen und die Folgen der Abstimmungen zu diskutieren. Die Delegation besteht aus Regierungspräsident Bernhard Pulver, Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Präsident der Juradelegation, Regierungsrat Christoph Neuhaus, Mitglied der Juradelegation, Staatsschreiber Christoph Auer und Vizestaatsschreiber Michel Walthert.

Die anlässlich der Abstimmung vom vergangenen 18. Juni in Moutier gemachten Erfahrungen zeigen, dass einige Massnahmen präzisiert werden müssen. Die Gemeinden Belprahon und Sorvilier werden daher der Staatskanzlei nummerierte Namenslisten der Stimmberechtigten abliefern müssen. Damit können die Fluktuationen zwischen Dezember 2016 und dem 17. September 2017 überprüft werden. Die einfache Mitteilung der Anzahl Stimmberechtigten erlaubt es nämlich nicht zu kontrollieren, ob es zu allfälligen Wohnsitzverlegungen im Hinblick auf die Abstimmungen gekommen ist.

Anders als bei der Abstimmung in Moutier müssen dieses Mal die Briefstimmen nicht an das Bundesamt für Justiz nach Bern geschickt werden. Die Bundes- und Kantonsbehörden erachten eine solche Massnahme angesichts der Anzahl Stimmberechtigten in den beiden Gemeinden für unverhältnismässig: Im Mai dieses Jahres zählte Belprahon 243 Stimmberechtigte, in Sorvilier waren es 223.

Versiegelte Urnen
In den beiden Gemeinden wird in der Gemeindeverwaltung eine Urne für die Briefstimmen aufgestellt, die von den Stimmberechtigten direkt eingeworfen werden. Die per Post beförderten Antwortcouverts werden in einer anderen Urne gesammelt. Die Urnen werden durch das Bundesamt für Justiz versiegelt. Der Bund wird je zwei Beobachter nach Belprahon und Sorvilier entsenden, um insbesondere die Auszählung der Stimmen zu überwachen.

Und schliesslich müssen – um jegliche Verwechslungen zu vermeiden – die Abstimmungszettel und Stimmrechtsausweise für die Gemeindeabstimmungen andersfarbig gedruckt werden als das Material für die eidgenössische Abstimmung vom 24. September. Wer brieflich stimmen will, muss für die Gemeindeabstimmung und für die eidgenössische Abstimmung separate Antwortcouverts verwenden. Die Gemeinden werden ihre Stimmberechtigten darauf hinweisen müssen. mt

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