Die Kantonschemiker der Schweiz haben im Frühsommer 2019 insgesamt 99 Grillutensilien wie Grillspiesse (45), Grillroste (19), Fisch-, Fleisch- und Gemüsebräter (17), Grillschalen (11) sowie Grillbesteck (7) bezüglich ihrer Metallabgabe untersucht. Solche Gegenstände dürfen Metalle nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen abgeben. Entsprechend ist bei der Herstellung auf die Verwendung geeigneter Legierungen zu achten. Bei den untersuchten Produkten handelte es sich vorwiegend um Importware aus dem asiatischen Raum. Als Produktionsland wurde meist China angegeben.
Drei kantonale Laboratorien (Aargau, Genf und Zürich) führten die Untersuchungen bezüglich der Abgabe verschiedener Metalle wie Nickel, Mangan, Chrom, Kobalt, Blei, Kupfer, Zink etc. durch. Von den insgesamt 99 untersuchten Produkten waren 24 und damit ein Viertel aufgrund einer erhöhten Abgabe eines oder mehrerer Metalle zu beanstanden. Dabei fiel besonders die Kategorie der Fisch-, Fleisch- und Gemüsebräter mit mehr als der Hälfte an Beanstandungen negativ ins Gewicht. Erhöhte Metallabgaben wurden hauptsächlich für Nickel und Mangan festgestellt. mt