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Corona-Pandemie

Härtefallhilfe – Unternehmen können wieder Gesuche einreichen

Nach einer kurzen Unterbrechung, Anpassungen an der Software und Erhöhung der Vollzugskapazitäten können Unternehmen ab Freitag, 22. Januar wieder Gesuche für Sofortunterstützung einreichen.

Symbolbild: Keystone

Die Härtefall-Programme des Kantons Bern wurden heute ab 9 Uhr wieder gestartet. Neu gibt es drei Fälle für Sofortunterstützung:

•    Härtefall 1: Umsatzeinbusse

Für Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzeinbusse in 12 aufeinanderfolgenden Monaten verzeichneten (ab Januar 2020 bis zum Einreichen des Gesuchs oder spätestens bis Juni 2021).

•    Härtefall 2: Betriebsschliessung

Der Betrieb musste ab dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich angeordnet schliessen.

•    Härtefall 3: Umsatzrückgang und Betriebsschliessung (kumulativ)

Für Betriebe, deren Umsatz 2020 um mehr als 40 Prozent zurückging und die aufgrund einer behördliche Anordnung ab dem 1. November 2020 mind. 40 Tage schliessen müssen.

Grundlage für die Berechnung der Höhe der Unterstützung sind in allen drei Fällen die Fixkosten eines Betriebes. mt


 

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