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Rechnungen

Kanton bezahlt nun doch für Pflegematerial

Der Kanton Bern übernimmt ab 2019 die derzeit ungedeckten Kosten für Pflegematerial. Er will aber, dass die Heime und Spitex-Organisationen beim Einkauf sämtliches Sparpotenzial ausschöpfen.

Musste auf günstigeres Material ausweichen: Esther Gerber in ihrer Wundpraxis in Sumiswald. Bild: Christian Pfander

Marius Aschwanden

An die 10 000 Franken dürften Esther Gerber am Ende des laufenden Jahres im Portemonnaie fehlen. 10 000 Franken, welche die selbstständige Pflegefachfrau niemandem in Rechnung stellen konnte. Spezielle Pflaster, teure Verbände, Wundauflagen, welche die Heilung fördern: Das alles muss sie seit Anfang Jahr aus dem eigenen Sack bezahlen. «In den zehn Jahren meiner Tätigkeit habe ich noch nie eine derart schwierige Zeit durchgemacht», sagt Gerber, die in Sumiswald eine Wundpraxis betreibt. Während sie bisher stets das Optimum für die Patienten habe herausholen wollen, seien in diesem Jahr die Finanzen im Vordergrund gestanden.  Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hat Ende 2017 entschieden, dass freiberufliche Pflegefachpersonen wie Esther Gerber, Spitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheime die Kosten für medizinisches Pflegematerial den Krankenkassen nicht mehr separat in Rechnung stellen dürfen. Vielmehr müssten die Kantone dafür aufkommen, so die Richter. Viele Kantone jedoch weigerten sich – auch Bern. Die Folge: Die Leistungserbringer bleiben auf den Kosten sitzen.

Zweimal hat Esther Gerber den Versuch unternommen, dem Kanton die Materialrechnungen zuzustellen. «Beide Male habe ich einen negativen Bescheid bekommen», sagt sie. Deshalb habe sie vermehrt auch billigere Verbände und Pflaster eingesetzt.


Geld dürfte nicht reichen
Jetzt aber hat die Pflegefachfrau Grund zur Hoffnung. Wie die Kantonsregierung in einer Antwort auf eine Motion schreibt, die voraussichtlich diese Woche im Grossen Rat behandelt wird, ist sie nun doch bereit, ab Januar 2019 die Kosten zu übernehmen. Dies, weil auf nationaler Ebene bisher keine Lösung für das Problem gefunden werden konnte. Denn die Kantone sehen eigentlich den Bund in der Pflicht. Dieser müsse das Gesetz so ändern, dass die Materialkosten in den normalen Krankenkassenbeiträgen an die Pflegeleistungen abgebildet seien. Diese Forderung blieb jedoch bisher erfolglos.

Deshalb hat der Kanton Bern im Budget 2019 nun doch rund 6,5 Millionen Franken für Pflegematerial vorgesehen. Nur: Allein beim kantonalen Spitex-Verband spricht man von jährlichen Kosten von 3 bis 5 Millionen Franken. Seitens der Altersheime kommen noch einmal rund 10 Millionen hinzu. Die 6,5 Millionen dürften also bei Weitem nicht reichen.

Auf Anfrage präzisiert Yves Bichsel, Generalsekretär der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) von Pierre Alain Schnegg (SVP), dass es sich bei den 6,5 Millionen Franken nicht um eine definierte Obergrenze handle. Die Zahl basiere auf einer «groben Schätzung, als noch nicht genau bekannt war, wie das Urteil im Kanton Bern umzusetzen ist». Mittlerweile rechne die GEF damit, dass der Betrag höher ausfallen werde.
Die von den Verbänden genannten Summen zweifelt der Kanton allerdings an. «Wir gehen davon aus, dass nicht alle Heime und Spitex-Organisationen beim Einkauf das ganze Sparpotenzial ausschöpfen», so die GEF. Eine genaue Abschätzung der Gesamtkosten sei aber schwierig, da derzeit kein belastbares Datenmaterial zur Verfügung stehe.

Esther Gerber dürfte von diesem Sparziel indes nicht betroffen sein. «Ich habe eine schriftliche Zusicherung, dass der Kanton die effektiven Kosten für das Material abgelten wird», sagt sie. Das sei doch mal ein Lichtblick. Auch Jürg Schläfli vom Spitex-Verband Kanton Bern geht davon aus, dass die gesamten Kosten übernommen werden.


Kostennachweis fehlt
Bei den Alters- und Pflegeheimen hingegen gibt man sich weniger optimistisch. «Gemäss den uns vorliegenden Infos würde der Kanton rund 18 Prozent weniger vergüten als die Summe, welche den Institutionen durch die Krankenversicherer bezahlt wurde», sagt Peter Keller, Geschäftsführer des Verbands Berner Pflege- und Betreuungszentren (VBB). Den Heimen bleibe aber nichts anderes übrig, als dies so zu akzeptieren. «Uns fehlt ein genauer Kostennachweis. Sobald wir einen solchen haben, werden wir mit dem Kanton neue Verhandlungen über die Abgeltungen führen», so Keller.

Unklar ist noch, was mit den Kosten für das Verbrauchsmaterial im laufenden Jahr geschieht. Sowohl für Esther Gerber als auch Peter Keller und Jürg Schläfli ist klar, dass die GEF auch hier einspringen muss. «Das Urteil ist klar und deutlich. Die Leistungserbringer dürfen nicht die Verlierer bei diesem Schwarzpeterspiel sein», sagt etwa Schläfli vom Spitex-Verband.

Den Heimen droht noch zusätzliches Ungemach. Die Versicherungen wollen von ihnen für bereits bezahltes Pflegematerial aus den Jahren 2015 bis 2017 sogar noch Geld zurück. Denn obschon der Bund den Krankenkassen davon abgeraten hat, Rückforderungen zu stellen, haben es die Mitglieder von Tarifsuisse doch getan. Laut Peter Keller vom VBB betragen diese im Kanton Bern insgesamt 16 Millionen Franken. Die Heime sind darauf nicht eingetreten. Jetzt steht ein Verfahren vor der Schlichtungsbehörde an. «Wir verlangen auch in diesem Punkt, dass sich der Kanton daran beteiligen wird. Schliesslich wäre er es, der den Versicherungen etwas zurückbezahlen muss», sagt Keller.


Bund soll handeln
Dort aber sieht man sich weder für 2018 noch für alle vorangehenden Jahre in der Verantwortung. Wie der Regierungsrat in seiner Motionsantwort schreibt, sind die Kosten für das Verbrauchsmaterial in den letzten Jahren in die Berechnung der Krankenkassenprämien eingeflossen. Insofern hätten die Versicherten bereits dafür bezahlt. Zudem sind auf Bundesebene diesbezüglich Vorstösse hängig. Solange die Entscheide noch ausstünden, erachte der Kanton eine Übernahme dieser Kosten als falsches Signal. Sowieso werde sich die GEF weiter dafür einsetzen, dass der Bund doch noch die Krankenkassenbeiträge anpasst und die Materialkosten wieder von den Versicherungen übernommen werden.

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