In seiner Verordnung beschränkte der Kanton Bern politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen bisher auf fünf Personen. Bei der Zahl orientierte sich der Regierungsrat am Bundesrecht, das die Obergrenze für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zur Bekämpfung der zweiten Pandemiewelle ebenfalls auf fünf Personen reduzierte. Mit dem Entscheid des Bundesrats vom 24. Februar dürfen sich neu bis zu 15 Personen draussen treffen. Die Regierung hat deshalb entschieden, die zulässige Personenzahl für die Teilnahme an Kundgebungen im Kanton Bern per Anfang März ebenfalls von fünf auf 15 Personen zu erhöhen. mt
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Corona-Pandemie
Kundgebungen mit bis zu 15 Personen wieder möglich
Nach den Entscheiden des Bundesrats hat der Regierungsrat am 25. Februar 2021 entschieden, die maximale Personenzahl für Kundgebungen in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes von 5 auf 15 Personen zu erhöhen.
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