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Bern

Kurzarbeitsgesuche grösstenteils abgearbeitet

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Schritte zur Lockerung der Coronakrise-bedingten Einschränkungen für Gesellschaft und Wirtschaft. Der Kanton Bern hat in den letzten Wochen Gesuche von 13'400 Betrieben für Kurzarbeit bewilligt. Damit unterstützt die Arbeitslosenversicherung rund 150'000 Personen im Kanton Bern mit Lohnbeiträgen.

Symbolbild Keystone

 Weiter hat der Regierungsrat auf der Basis der Notverordnung eine zweite Tranche von 10 Millionen Franken für Standortförderungsmassnahmen zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bei Unternehmen freigegeben.

Regierungspräsident Christoph Ammann bedankte sich im Namen des Regierungsrats beim Bundesrat für seine Entscheide vom Vortag. Die schrittweise Lockerung der Massnahmen werde es der Schweiz ermöglichen, mit der nötigen Vorsicht aus der Corona-bedingten Krise herauszufinden. Die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen des Bundes und der Kantone würden einen wichtigen Beitrag leisten, damit die vernetzte Schweizer Wirtschaft rasch wieder an Fahrt gewinnt. Der Regierungsrat werde im Rahmen des bundesrätlichen Lockerungskonzepts seinen Beitrag leisten, um im Kanton Bern die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere der vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen und die Wirtschaft schrittweise wieder zu öffnen. Besonders begrüsst die Regierung, dass die Spitäler nach den intensiven Vorbereitungen zur Behandlung von Covid-Patienten jetzt wieder andere medizinische Eingriffe tätigen und dass auch die ambulanten Leistungserbringer ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen können. Erfreulich sei auch, dass für jene Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von der Coronakrise betroffen sind, eine Kompensationslösung gefunden werden konnte. Wichtig sei auch, dass der Bundesrat klare Leitlinien und Termine für die Schulöffnungen festgelegt habe, welche sich, unter dem Vorbehalt, dass die Zahlen nicht wieder zunehmen, vom Kanton umsetzen lassen. Der Kanton Bern werde sich bei der Umsetzung der Schulöffnungen eng mit den Kantonen koordinieren und über seine Kontakte angehende Lernende bei der Stellensuche unterstützen.

Weitere zehn Millionen für innovative Unternehmen

Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion geht davon aus, dass die Coronakrise-bedingten Einschränkungen im Kanton Bern die Wirtschaftsleistung im 2020 spürbar verringern werde, sagte Christoph Ammann. Umso wichtiger sei es, dass der Kanton seine subsidiären Möglichkeiten, die Wirtschaft zu unterstützen, ausschöpfe. Der Regierungsrat hat deshalb im Zusammenhang mit der Corona-Krise eine zweite Tranche des Rahmenkredits Wirtschaftsförderung in der Höhe von 10 Millionen Franken freigegeben. Basis für den Entscheid bildet der Rahmenkredit von 35 Millionen Franken der am 26. März 2020 beschlossenen Notverordnung.

Der Zweck der Sofortmassnahmen bleibt unverändert: Die Beiträge sollen Unternehmen gezielt motivieren, ihre Innovationstätigkeiten weiterzuführen und bestehende Forschungs- und Entwicklungsprojekte nicht zu sistieren. Damit will der Kanton einen Beitrag leisten, damit zukunftsorientierte Projekte nicht zum Erliegen kommen und Schlüsselpersonen nicht temporär Kurzarbeit leisten müssen. Da es sich um À-fonds-perdu-Beiträge handelt, führen die finanziellen Leistungen der Kantons später nicht zu einer Verschuldung der Unternehmen.

Die Anzahl bewilligungsfähiger Gesuche der Unternehmen für Innovationsprojekte übersteigt die am 26. März gesprochenen ersten 10 Millionen Franken deutlich. Nachdem mehr als 235 Gesuche vorlagen, von denen bereits über 145 bewilligt wurden, konnten Beiträge bis zur Höhe der ersten Tranche von 10 Millionen Franken ausbezahlt werden. Inzwischen liegen mehr als 280 Gesuche vor, von denen voraussichtlich bis zu 250 Gesuche bewilligt werden können dank Freigabe der zweiten Tranche. Die Rückmeldungen der Unternehmen zur Fördermassnahme sind durchwegs sehr positiv. Die Massnahmen des Kantons Bern haben ausserdem Strahlkraft auf andere Kantone und nationale Wirtschafts- und Industrieverbände entwickelt.

Kurzarbeitsgesuche für 150'000 Personen verarbeitet

Bis am 14. April hat der Kanton Voranmeldungen für rund 13'400 Betriebe mit rund 150'000 betroffenen Mitarbeitenden genehmigt. Weitere 2'500 Gesuche sind aktuell in Bearbeitung und werden in den nächsten Tagen freigegeben. Im Amt für Arbeitslosenversicherung sind ungefähr 80 Personen mit der Abwicklung von Kurzarbeitsgesuchen beschäftigt. Die Taskforce wurde mit Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen der Kantonsverwaltung verstärkt, um die Gesuche raschmöglichst abwickeln zu können.

Die öffentliche Arbeitslosenkasse hat zwischen März und Mitte April Kurzarbeitsentschädigungen im Umfang von 10 Millionen Franken überwiesen. Die ausserordentliche Lage auf dem Arbeitsmarkt führte in den letzten Wochen praktisch in der ganzen Wirtschaft zu steigenden Arbeitslosenzahlen. Die starke Zunahme der arbeitslosen Personen (+1471 Personen) im März 2020 ist aussergewöhnlich. Dies auch, weil die Arbeitslosigkeit im Frühjahr aus saisonalen Gründen in der Regel sinkt, wie der Vergleich mit den letzten beiden Jahren zeigt. (2019: -731; 2018: -1257). Der durch die Coronavirus-Krise begründete Anstieg ist im Vergleich zur landesweiten Zunahme etwas tiefer (BE: +13.2 %; CH: +15.1 %). Besonders betroffen waren diejenigen Branchen, die ihren Betrieb ganz einstellen mussten, allen voran das Gastgewerbe (+510 Personen; 2019: +17). Es folgte der Gross- und Detailhandel (+155 Personen; 2019: -104), die Branchen «Freiberufliche, technische und wissenschaftliche DL» (+103 Personen; 2019: -39) und «Erziehung und Unterricht» (+105 Personen; 2019: -24). Die Arbeitslosigkeit stieg in allen Verwaltungskreisen deutlich; dies hatte zur Folge, dass die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren ihre personellen Kapazitäten anpassen mussten.

Anpassung der Verordnung für das Abwickeln der Verkäufe über den elektronischen Viehmarkt

Am Mittwoch hat der Regierungsrat zudem die Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft temporär angepasst. Die Anpassung ermöglicht es dem Kanton, die wirtschaftlich notwendigen Vermarktungsbeiträge an die Produzentinnen und Produzenten auch für Tiere auszuzahlen, die wegen der Corona-Krise jetzt über elektronische Plattformen versteigert oder über den Direktverkauf veräussert werden. mt

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