- Dossier
Das bernische Verwaltungsgericht gibt morgen bekannt, ob die Abstimmung von 2017 aus seiner Sicht gültig ist oder nicht. Das teilte das Gericht gestern mit.
Die Stimmberechtigten des bernjurassischen Städtchens hatten sich am 18. Juni 2017 knapp für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Doch die Regierungsstatthalterin des Berner Juras erklärte den Urnengang später für ungültig. Diesen Entscheid zogen Projurassier weiter.
Nun muss das Berner Verwaltungsgericht entscheiden. Das letzte Wort wird damit aber kaum gesprochen sein. Stützt das Gericht die Vorinstanz, dürften die Projurassier den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Erklärt das Gericht den Urnengang für gültig, gilt ein Weiterzug des Urteils durch die Berntreuen als sicher. sda