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Regierungsrat

Raschere Entscheide durch einfachere Verfahren

Eine Vernehmlassung zur Änderung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes soll zu rascheren Entscheiden führen.

Christoph Neuhaus, Bild: Keystone

Mit einer Anpassung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes will der Regierungsrat des Kantons Bern die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden entlasten und effizienter machen. Neu sollen Fälle, die nicht zwingend ein interdisziplinäres Gremium erfordern, durch Einzelpersonen entschieden werden. Die Vorlage befindet sich bis Ende April 2015 in der Vernehmlassung. mt

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