Mit einer Anpassung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes will der Regierungsrat des Kantons Bern die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden entlasten und effizienter machen. Neu sollen Fälle, die nicht zwingend ein interdisziplinäres Gremium erfordern, durch Einzelpersonen entschieden werden. Die Vorlage befindet sich bis Ende April 2015 in der Vernehmlassung. mt
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