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Kanton Bern

Regierungsrat bewilligt Änderung der Verordnung über den Tierschutz

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat in seiner Sitzung diverse Beschlüsse gefasst.

Symbolbild: Keystone

Verordnung regelt gerichtlich bewilligte Räumung von Liegenschaften
Eine neue Verordnung regelt im Kanton Bern das Vorgehen bei gerichtlich angeordneten Räumungen von Liegenschaften. Der Regierungsrat hat sie auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Zuständig für die Räumung sind die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter. Bei Bedarf können sie für die Durchführung der Räumung mit den Gemeindebehörden zusammenarbeiten. Gibt es Hinweise auf eine Gefährdung, wird nötigenfalls die Kantonspolizei beigezogen. Die Sachen, die bei der Räumung sichergestellt wurden, werden höchstens drei Monate an einem geeigneten Ort aufbewahrt. Tiere werden vom kantonalen Veterinärdienst abgeholt oder einer anderen geeigneten Stelle übergeben. Bargeld, Wertpapiere und wertvolle Gegenstände müssen sicher aufbewahrt werden. Die Kosten für die Räumung, den Abtransport und die Einlagerung bzw. Entsorgung der sichergestellten Sachen gehen zu Lasten der ausgewiesenen Parteien, heisst es in der Medienmitteilung.


Änderung der Verordnung über den Tierschutz und die Hunde
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über den Tierschutz und die Hunde genehmigt. In der Verordnung wurde verankert, dass neu der kantonale Veterinärdienst in strafrechtlichen Tierschutzverfahren die Parteirechte im Interesse der Tiere vertritt. Der Kanton Bern hatte diese Aufgabe an den Dachverband Berner Tierschutzorganisationen delegiert.


Änderung der Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft
Mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes hat der Grosse Rat in der Junisession 2018 die Grundlage dafür geschaffen, dass für die Zucht von widerstandsfähigen Bienen Belegstationen mit Schutzzonen eingerichtet werden können. Mit einer Änderung der Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft hat der Regierungsrat des Kantons Bern nun die Vollzugsbestimmungen für den Schutz dieser Belegstationen erlassen. Sie wurden von einer Arbeitsgruppe entwickelt, in der auch die Vereinigung Bernischer Bienenzüchtervereine und die drei im Kanton Bern tätigen Bienen-Rassenzuchtverbände vertreten waren. Auf Gesuch der Trägerschaften der Belegstationen werden Schutzzonen ausgeschieden, die jeweils den topografischen Verhältnissen angepasst sind. So wird ein gezieltes Züchten der Bienen ermöglicht, heisst es weiter.


Beiträge aus dem Lotteriefonds
Für vierzehn Projekte von Vereinen und Institutionen sowie aus dem Bereich Denkmalpflege hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von insgesamt 1,01 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt. Mit 122‘000 Franken unterstützt er den Verein Vogellisi-Welt, der in Adelboden einen Erlebnisweg für Familien plant, heisst es in der Pressemitteilung.


Beiträge aus dem Sportfonds für den Nachwuchs Leistungssport
Für die Nachwuchsförderung im Leistungssport hat der Regierungsrat Beiträge aus dem Sportfonds von insgesamt 732‘000 Franken gesprochen. Davon gehen 250‘000 Franken an den Berner Oberländischen Skiverband, 232‘000 Franken an den Fussballverband Bern/Jura und 250‘000 Franken an den Kantonalbernischen Eishockey-Verband, heisst es weiter. mt

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