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Bern

Regierungsrat unterstützt Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Der Regierungsrat des Kantons Bern spricht sich für eine Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen aus. Allerdings soll die Bewilligungskompetenz nicht bei den Kantonen, sondern ausschliesslich beim Bund liegen und die Bewilligungen nach restriktiven Kriterien erteilt werden.

Symbolbild Keystone

Mit der Änderung der COVID-19-Verordnung stellt der Bund drei Regelungsvarianten für die Ablösung des bis Ende August 2020 geltenden Verbots von Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen zur Diskussion. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklung unterstützt auch der Kanton Bern grundsätzlich eine Regelung, die über den 31. August 2020 hinausgeht. Dabei spricht sich der Regierungsrat für die Variante aus, wonach für die Durchführung von Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen eine Bewilligung erforderlich ist. Allerdings soll die Kompetenz für die Bewilligung solcher Anlässe nicht wie vorgeschlagen bei den Kantonen, sondern beim Bund liegen. Denn nur der Bund kann eine national einheitliche Praxis sicherstellen. Dabei müssten allfällige Bewilligungen nach restriktiven Kriterien erteilt werden (beispielsweise Maskenpflicht während der Veranstaltungen, reduzierte Publikumszahl, Sektorenbildung für die Veranstaltung selbst sowie für die An- und Abreise, Restriktionen für die Verpflegung etc.).

Dass die Kompetenz für die Bewilligung von Grossanlässen beim Bund liegen soll, rechtfertigt sich auch deshalb, weil Grossveranstaltungen oft ein kantonsübergreifendes und zum Teil internationales Einzugsgebiet haben. So wären etwa die Profiligen im Sport speziell zu behandeln. Hier sind national einheitliche Vorgaben noch zwingender, und es bedarf massgeschneiderter Speziallösungen. Problematisch und nicht angezeigt wären aus Sicht des Regierungsrats dagegen Bewilligungen für grosse Partys im Herbst wie Bar- und Pubfestivals oder Oktoberfeste.

Die vorgeschlagene Maskenpflicht in Luftfahrzeugen unterstützt der Regierungsrat ausdrücklich. mt

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