Sie sind hier

Coronatests

Repetitives Testen auf Basis der Bundeslösung

Schulen können repetitive Coronatests durchführen, wenn pro Standort mindestens 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Symbolbild: Keystone
Der Regierungsrat hat entschieden, das Testkonzept des Kantons Bern anzupassen: Den Schulen wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das repetitive Testen auf der Basis der Bundeslösung einzuführen, heisst es in der Medienmitteilung.
 
Bedingung dafür ist, dass mindestens 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Quote bezieht sich auf die einzelnen Schulstandorte und stellt die Sinnhaftigkeit der repetitiven Tests aus epidemiologischer Sicht sicher. Über die Einführung der repetitiven Tests entscheiden bei den Volksschulen deren Trägerschaften, das heisst die Gemeinden (z.B. Gemeinderat). Bei den übrigen Schulen die Schulleitungen. Die Volksschulen werden die Eltern über die Absicht des Testens informieren und darauf aufmerksam machen, dass sie sich bei der Schule melden können, wenn sie ihre Kinder nicht testen lassen wollen.
 
Der Kanton Bern hält grundsätzlich an der Strategie des Ausbruchstestens fest. Schulen, die am repetitiven Testen teilnehmen, können sich nicht gleichzeitig am Ausbruchstesten des Kantons beteiligen. Die Änderung tritt ab 13. Januar 2022 in Kraft und gilt bis am 30. April 2022, heisst es weiter. mt
 
 

 

Nachrichten zu Kanton Bern »