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Moutier

Transparenz soll Vertrauen wiederherstellen

Die Dauerkontrolle des Stimmregisters von Moutier sollte bis Ende Jahr beim Kanton Bern eingerichtet werden können.

Symbolbild: Keystone
  • Dossier

Der Regierungsrat hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat von Moutier sein Ersuchen um ständigen Fernzugriff auf das kommunale Stimmregister und dessen Sicherungskopien positiv beantwortet hat, heisst es in der Medienmitteilung. Er wird sicherstellen, dass die Daten, die dem Abstimmungsgeheimnis unterstehen, nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Die Daten sollen einzig dazu dienen, das Register im Hinblick auf eine neue Abstimmung zu kontrollieren. Dieser Schritt wird nach seiner Auffassung dazu beitragen, das Vertrauen wiederherzustellen. Der Regierungsrat teilt die Haltung des Gemeinderates von Moutier, wonach es für einen tadellosen Urnengang verstärkte flankierende Massnahmen braucht, heisst es weiter.

Sitzung im Januar
Die Kantonsregierung treibt die in ihrer Verantwortung liegenden Arbeiten voran. Sie stellt fest, dass die Gemeindeexekutive in ihren Überlegungen ebenfalls vorankommt. Das Ergebnis der Vorbereitungsarbeiten wird an einer gemeinsamen Sitzung Ende Januar 2020 diskutiert werden können. Sollte der Bund dies wünschen, wird er in seiner sehr geschätzten Rolle als Moderator und Beobachter der künftigen Abstimmung zur Teilnahme an diese Sitzung eingeladen. Das Treffen mit dem Gemeinderat von Moutier bietet Gelegenheit, eine erste Analyse der Stimmregisterdaten zu besprechen. Gleichzeitig dient es zur Vorbereitung weiterer Tripartite-Gespräche, die im Hinblick auf eine neue Abstimmung unter der Federführung des Bundes stattfinden werden.

Die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Moutiers liegt nicht allein in der Verantwortung der Gemeinde. Es handelt sich vielmehr um eine Gemeindeabstimmung, die auf kantonalem Spezialrecht, d. h. auf dem Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG), beruht. Artikel 8 KBJG ermächtigt den Regierungsrat, besondere Massnahmen anzuordnen, um einen reibungslosen Ablauf der Abstimmung zu gewährleisten.

Führung des Stimmregisters durch Verwaltungsgericht beanstandet
Eine Kontrolle des Stimmregisters drängt sich nach der Annullierung der Abstimmung vom 18. Juni 2017 auf. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern spricht in diesem Zusammenhang von schwerwiegenden Rechtsverletzungen. Es bestehe der starke Verdacht auf irreguläre Führung des Stimmregisters, fiktive Wohnsitznahmen und Abstimmungstourismus. Die gerichtlichen Untersuchungen haben beispielsweise ergeben, dass einige Personen, die in Moutier stimmberechtigt sind, ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, dort ihre Steuern zahlen und manchmal dort sogar stimm- und wahlberechtigt sind. mt

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