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Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat die Untersuchung gegen fünf Mitarbeitende der Kantonspolizei Bern eingestellt. Die Beschuldigten hatten im Oktober 2014 bei einer Kundgebung mehrere Teilnehmer kontrolliert, die auf dem Bundesplatz gegen die Miss Schweiz Wahlen demonstriert hatten. Auf dem Polizeiposten mussten sich die Personen auf Anordnung entkleiden, weshalb die beteiligten Polizisten wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch beschuldigt wurden.
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass die Polizisten gemäss der Strafprozessordnung und dem Polizeigesetz richtig gehandelt haben. Da die anschliessende Entkleidung aus Sicherheitsgründen angeordnt worden war, seien die Polizisten damit im Recht gewesen, wie es in einer Medienmitteilung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland heisst. Die Beschuldigten hätten die Gefahr richtig eingeschätzt und die Personen, die im Rahmen einer unbewilligten Kundgebung angehalten wurden, pflichtgemäss behandelt. mt
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