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Corona

Verkürzte Quarantänefrist

Der Kanton Bern verkürzt die Quarantänedauer von zehn auf sieben Tage.

Symbolbild: Keystone

Er folgt damit den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die neue Regelung gilt ab sofort. Die Quarantäne wird neu auf die Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko ausgerichtet. Das heisst auf diejenigen, die mit der positiv auf das Coronavirus getesteten Person leben oder längere Zeit unter dem gleichen Dach verweilen oder im intimen Kontakt mit ihr gestanden haben, heisst es in der Medienmitteilung.

Wenn die Kontaktperson bis zum siebten Tag keine Symptome aufweist, kann sie die Quarantäne aufheben. Zur Aufhebung der Quarantäne ist kein Test erforderlich, sofern sich keine Krankheitssymptome bemerkbar gemacht haben, heisst es weiter.

Von der Quarantäne befreit sind Personen:

  • Deren letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten verabreicht wurde.
  • Die seit weniger als vier Monaten genesen sind.
  • Die mit der infizierten Person nicht im gleichen Haushalt wohnen / leben oder arbeiten oder mit ihr intimen Kontakt pflegen. mt

 

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