Sie sind hier

Berner Jura

Verschieben der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Belprahon und Sorvilier

Die Einwohner von Belprahon und Sorvilier werden voraussichtlich am 17. September 2017 über ihre künftige Kantonszugehörigkeit abstimmen ohne zu wissen, wie die Justizbehörden über die hängigen Abstimmungsbeschwerden entschieden haben.

Symbolbild: Keystone
  • Dossier

Das KBJG sieht vor, dass bei zwei Abstimmungsterminen der zweite dieser Termine innerhalb von drei Monaten nach dem ersten stattzufinden hat. Der Regierungsrat hatte in seinem ursprünglichen Antrag eine Regelung vorgeschlagen, wonach der zweite Abstimmungstermin innerhalb von sechs Monaten nach Eintreten der Rechtskraft der Ergebnisse der ersten Abstimmung anzusetzen sei. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates empfahl dann, diese Frist auf drei Monate zu verkürzen.


Eine Idee der Deputation
Der Grosse Rat folgte schliesslich dem Antrag der Deputation der französischsprachigen Ratsmitglieder und legte fest, dass die Frist von drei Monaten nicht ab der Erwahrung des Ergebnisses, sondern ab dem Tag nach der ersten Abstimmung zu laufen beginnt.
Laut Kantonsregierung muss davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeentscheide des Regierungsstatthalters nicht bis am 17. September 2017 vorliegen werden. Für den Regierungsrat gibt es jedoch angesichts der vom Grossen Rat bewusst geschaffenen Rechtslage keine Möglichkeit, die Urnengänge von Belprahon und Sorvilier zu verschieben. mt
 

Stichwörter: Jurafrage, Bern, Jura, Abstimmungen

Nachrichten zu Kanton Bern »