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Kanton Bern

Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz bedeutet massiv hohe Sozialkosten

Der Regierungsrat empfiehlt, den Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz (SHG) abzulehnen und der vom Grossen Rat beschlossenen SHG-Teilrevision zuzustimmen. Für ihn führt der Volksvorschlag nicht nur zu massiv höheren Ausgaben als die vom Grossen Rat beschlossene Gesetzesänderung, sondern auch zu höheren Kosten im Vergleich zum aktuell geltenden Recht.

Symbolbild: Keystone

In der Märzsession 2018 hat der Grosse Rat verschiedene Änderungen im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe beschlossen. Insbesondere bei der Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe sollen der Grundbedarf generell um acht Prozent gesenkt und die Gelder bei denjenigen Sozialhilfebeziehenden verstärkt gekürzt werden, die sich nicht hinreichend um ihre berufliche Zukunft und Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch bemühen. Im Gegenzug sollen Anreize zur Förderung der beruflichen Integration geschaffen und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft verstärkt werden, heisst es in der Medienmitteilung.

Der vom «Komitee für eine wirksame Sozialhilfe!» mit 16‘321 gültigen Unterschriften eingereichte Volksvorschlag sieht vor, dass sich die wirtschaftliche Hilfe nach den aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) richtet. Mit einer neuen Bestimmung soll der Situation älterer Arbeitsloser, die zuvor lange gearbeitet haben, Rechnung getragen werden. Sie sollen nicht mehr nach den Ansätzen der Sozialhilfe unterstützt werden, sondern Leistungen gemäss den Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten, heisst es weiter.

 

Kein Raum für höhere Ausgaben
Für den Regierungsrat würde die Annahme des Volksvorschlags nicht nur zu massiv höheren Kosten als die vom Grossen Rat beschlossene Änderung des SHG führen, sondern auch zu höheren Kosten als dies mit dem aktuell geltenden SHG der Fall ist. Damit wird seiner Ansicht nach die aktuelle finanzpolitische Lage des Kantons verkannt. Zudem sind ab 2020 zentrale finanzpolitische Herausforderungen anzugehen, so unter anderem Mindererträge aus dem Finanzausgleich des Bundes, Finanzierung des stark steigenden Investitionsbedarfs oder Ertragsausfälle aus der Steuergesetzrevision 2021. Vor diesem Hintergrund besteht für den Regierungsrat kein Raum für eine Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

 

Eingespartes Geld für Integration einsetzen
Wer Sozialhilfe bezieht, wird heute in einem Umfang unterstützt, der ihm zuweilen einen höheren Lebensstandard ermöglicht als einer Person mit einem tiefen Erwerbseinkommen, die dieses zu versteuern hat. Diese Situation kann mit dem vom Grossen Rat geänderten SHG korrigiert werden. Für den Regierungsrat kann eine nachhaltige Kostenoptimierung in der Sozialhilfe nur teilweise mit der Ausgestaltung der Sozialhilfe erreicht werden. Am effektivsten können Kosten eingespart werden, wenn möglichst wenige Personen auf die Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind. Ein Teil des durch die Senkung des Grundbedarfs eingesparten Geldes soll gezielt für die Förderung der wirtschaftlichen Integration der Sozialhilfebeziehenden eingesetzt werden, was mit dem Volksvorschlag verunmöglicht wird, heisst es in der Pressemitteilung.

 

Lösung für ältere Arbeitslose muss national angegangen werden
Eine allfällige Besserstellung der älteren Arbeitslosen müsste aus Sicht des Regierungsrates auf nationaler Ebene und ausserhalb der Sozialhilfe gelöst werden. Zudem wäre die Altersgrenze höher als bei 55 Jahren anzusetzen. Auch wird mit dem Volksvorschlag ein falsches Signal an die Wirtschaft gesendet, ältere Arbeitssuchende nicht mehr zu integrieren, heisst es weiter. mt

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