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Schönbühl

Was gehört eigentlich zum täglichen Bedarf?

Seit gestern sind 
die meisten Geschäfte geschlossen. Garten- und Baumärkte sind zwar noch geöffnet, dürfen aber nur noch Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Eine schwierige Aufgabe.

Auch die OBI-Filiale in Schönbühl muss sich an die Vorschriften des Bundes halten. Bild: zvg

Im Baumarkt OBI Schönbühl geht es gemächlich zu und her. Zwischen den Gestellen sind etwa gleich viele Angestellte wie Kundinnen und Kunden unterwegs. Es ist Montagmorgen, die neuen Corona-Massnahmen des Bundesrates sind gerade in Kraft getreten.

Neu dürfen nur noch Läden geöffnet haben, die Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Das ist bei Baumärkten und Gartencentern mit ihrem riesigen Sortiment definitiv der Fall – gleichzeitig bieten sie aber auch unzählige Produkte an, die nicht in diese Kategorie fallen.

Wie schon im Frühling haben sich die Angestellten deshalb darangemacht, gewisse Regale abzusperren – über Nacht sozusagen, denn am Samstag war noch alles erhältlich. Keine leichte Aufgabe bei einer Produktpalette, die von Akkubohrern über fertige Holzsaunas bis zu Zelten reicht.

Abgeschlossen ist der Prozess noch nicht. «Die Migros Aare hält sich an die aktuellen Verordnungen des Bundes und setzt diese nach bestem Wissen und Gewissen um», sagt Andrea Bauer, die Mediensprecherin der Genossenschaft Migros Aare. Zu ihr gehört die OBI-Filiale Schönbühl. Bei Bedarf würden Anpassungen vorgenommen, so Bauer. Wer durch die breiten Gänge des Baumarkts streift, sieht sich schnell mit der Frage konfrontiert: Was gehört zum täglichen Bedarf und was nicht?

So verkauft OBI Gartenpflanzen, derweil das Gestell mit den Plastikblumen abgesperrt ist. Fussmatten sind erhältlich, Staubsauger dagegen nicht. Steh- und Nachttischlampen befinden sich hinter dem ominösen Plastikband, Deckenlampen dagegen davor.

Was abgesperrt ist, kann zudem im Internet bestellt und in der Filiale abgeholt werden. Wer also zugreifen möchte, muss zuerst einige Klicks machen. Die Online-Bestellung ist allerdings erst am nächsten Tag abholbereit.

Eine ähnliche Situation gab es schon im Frühling, als die Baumärkte und Gartencenter ihre Tore noch vor anderen Geschäften öffnen durften. Viele der Produkte im OBI Schönbühl werden auch von Geschäften angeboten, die wegen der jüngsten Massnahmen erneut schliessen mussten. Viele mögen das als Ungerechtigkeit empfinden.

Andererseits ist es bei den Tausenden Produkten nicht einfach, genau zu definieren, welche zum Alltagsbedarf gehören und welche nicht. Das zeigen folgende Produkte, die – Stand gestern am Morgen – in den Regalen zu kaufen sind.

 

Vorhang

Wohnungsartikel wie Teppiche sind mehrheitlich weggesperrt. Wer dagegen einen Vorhang braucht, kann problemlos zugreifen – gleich neben den Teppichen.

 

Gürtel

Bei den Textilien scheint der Fall klar zu sein. Gartenhandschuhe für die Arbeit gibt es zu kaufen, Jacken für die Freizeit dagegen nicht. Gürtel gehören offenbar in die erste Kategorie.

 

Lampe

LED-Leuchtmittel fallen gelegentlich aus und müssen ersetzt werden. Wer aber eine ganze Steh- oder Nachttischlampe kaufen will, muss sich bis nach dem Lockdown gedulden.

 

Trinkflasche

Trink- oder Thermosflaschen erfreuen sich grosser Beliebtheit und machen Wegwerfbecher überflüssig. Vielleicht ersetzen sie in Zeiten von Homeoffice sogar die Gläser zu Hause und sind Teil des Alltagssortiments.

 

Laterne

In den Wintermonaten zünden viele Menschen gerne Kerzen an. Um das auf dem Balkon zu tun, bieten sich Laternen an. Ob sie in eisigen Zeiten wie diesen deshalb zum Grundbedarf gehören?

 

Gummienten

Den überraschendsten Fund stellten die Gummienten dar. Vielleicht waren sie zu klein, um gesehen zu werden – oder ein tägliches Bad mit ihnen gilt als Grundbedürfnis.

 

Fabio Peter

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