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Bern

Regierungsrat lehnt die Initiative der Jungen SVP ab

Mit einer Volksinitiative beabsichtigt die Junge SVP des Kantons Bern, die kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen zu verschärfen. Der Regierungsrat kommt in seiner Beurteilung zum Ergebnis, dass die Initiative zwar gültig zu erklären, aber abzulehnen ist.

Bild: Keystone

(mt) Die Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» der Jungen SVP des Kantons Bern ist im Februar 2012 mit 16'004 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Initianten wollen die Voraussetzungen für die Einbürgerung insbesondere im Bereich der Vorstrafen und der Sozialhilfeabhängigkeit verschärfen. Da die Initiative in verschiede-ner Hinsicht rechtliche Probleme aufwirft, hat die zuständige Polizei- und Militärdirektion ein externes Gutachten zur Frage ihrer Gültigkeit in Auftrag gegeben. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass der Wortlaut der Initiative mehrfach gegen übergeordnetes Recht und insbesonde-re gegen die Bundesverfassung verstösst. Problematisch erweist sie sich insbesondere mit Blick auf die Verfassungsgrundsätze der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung und der Verhält-nismässigkeit. Die Initiative lässt sich jedoch laut Gutachten verfassungs- und bundesrechtskonform auslegen. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Rechtsauffassung an und beantragt dem Grossen Rat, die Initiative gültig zu erklären.

Praktische und rechtliche Probleme bei Umsetzung
Die Initianten gehen irrtümlicherweise davon aus, dass straffällige und sozialhilfeabhängige Personen heute eingebürgert würden. Das ist grundsätzlich nicht der Fall. Vielmehr haben straffällige Ausländerinnen und Ausländer ab einer gewissen Schwere der Straftat sowie ausländische Personen, die erheblich und fortgesetzt Sozialhilfe beziehen, die Schweiz in der Regel zu verlassen. Die Umsetzung der Initiative wäre bei einer Annahme ausserdem mit zahlreichen praktischen und rechtlichen Problemen verbunden. Ihre Anwendung müsste aufgrund verschiedener Konflikte mit der Bundesverfassung und Bundesgesetzen eingeschränkt werden. Der praktische Nutzen der Initiative in den beiden Kernanliegen ist somit stark begrenzt und die von den Initianten erhoffte Wirkung letztlich nicht zu erwarten. Die heutige Rechtslage lässt dem Kanton und den Gemeinden genügend Spielraum, einzelfallgerecht über Einbürgerungsgesuche zu entscheiden.

Aktuelle Praxis ist teilweise strenger
Die aktuelle Praxis ist im Bereich der Straffälligkeit im Vergleich zur Initiative gar strenger. Die Initiative schränkt die Flexibilität der Einbürgerungsbehörden ohne Not ein und ist gesamthaft nicht erforderlich. Für neue Verfassungsbestimmungen im Bereich des Bürgerrechts besteht nach Auffassung des Regierungsrats kein Bedarf. Entsprechend verzichtet der Regierungsrat darauf, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Zuletzt ist unsicher, inwieweit die Bestimmungen der Initiative künftig gegen das revidierte eidgenössische Bürgerrechtsgesetz verstossen würden. Der Zeitpunkt für eine Verfassungsänderung ist entsprechend ungünstig.

Debatte in der Junisession 2013
Der Grosse Rat wird sich in der Junisession 2013 mit der Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» befassen. Wann die Stimmberechtigten über die Volksinitiative befinden können, steht noch nicht fest.
 

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