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Meikirch

Anklageerhebung im Tötungsdelikt von Meikirch vom Februar 2020

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt vom 6. Februar 2020 in Bern erhebt nun die Staatsanwaltschaft Bern die Anklage wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung, sowie Störung des Totenfriedens gegen den Beschuldigten.

Symbolbild: Keystone

Fast ein Jahr nach der Festnahme des Beschuldigten sind die Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt in Meikirch nun abgeschlossen. Der Inhaftierte, der sich seit dem 11. Februar 2020 in Untersuchungshaft, respektive im vorzeitigen Strafvollzug befindet, wird nun wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung, sowie Störung des Totenfriedens angeklagt.

Der Verstorbene wurde am Montag, 10. Februar 2020 bei Grächwil aufgefunden, nachdem man ihn am Donnerstag, 6. Februar 2020, in Bern als vermisst gemeldet hatte. Bereits nach ersten Abklärungen musste noch am Tag der Vermisstmeldung davon ausgegangen werden, dass dem Verschwinden des Mannes ein Gewaltverbrechen vorausgegangen war. Die bis dahin getätigten Ermittlungen zu den Ereignissen ergaben konkrete Hinweise zu einer Person aus dem Umfeld des Opfers. So konnte der Beschuldigte noch am selben Tag in Bern angehalten werden. pkb

 

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