Sie sind hier

Abo

Lyss

BDP schlägt «Lex Margrit Junker Burkhard» vor

Das Wahlreglement der Gemeinde Lyss hat bei den letzten Wahlen für Irritationen gesorgt. Es soll deshalb angepasst werden.

Margrit Junker Burkhards besondere Situation anlässlich der letztjährigen Wahlen veranlasste die BDP, ein Postulat einzureichen. Bild: Patrick Weyeneth/a

von Andrea Butorin

Bei den letztjährigen Lysser Gemeindewahlen gab es eine Besonderheit:Margrit Junker Burkhard (SP) amtete bis Ende 2017 während zwölf Jahren als Gemeinderätin im Ressort Soziales und Jugend. Aufgrund der Amtszeitbeschränkung durfte sie nicht mehr kandidieren. Weil sie aber nach wie vor Lust auf Lokalpolitik hatte, stellte sie sich für das Amt der Gemeindepräsidentin zur Wahl – was gemäss Wahlreglement zulässig war.
«Wer als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident kandidiert, ist gleichzeitig als Gemeinderätin/Gemeinderat vorzuschlagen», heisst es im aktuellen Lysser Wahl- und Abstimmungsreglement, das 2009 ausgearbeitet wurde. Deshalb stand im Herbst Junker Burkhards Name auf der Liste der Gemeinderatskandidaten, was zur Folge hatte, dass sie als solches zwar gewählt wurde – nicht aber als Gemeindepräsidentin –, das Amt aber nicht antreten durfte. Deshalb gingen ihre Stimmen an Parteikollege Stefan Bütikofer, der für die SP am zweitmeisten Stimmen machte.
Die selbe Problematik wäre aufgetaucht, wenn Gemeindepräsident Andreas Hegg (FDP), der von 2002 bis 2009 Gemeinderat war und seit 2010 das Präsidium innehat, nicht mehr wiedergewählt worden wäre. In diesem Fall hätte er ebenfalls nicht mehr im Gemeinderat verbleiben können.
 

Weitere Punkte überprüfen
«Das Resultat der Gemeinderatswahl wird somit durch ‹nicht wählbare Kandidatinnen und Kandidaten› verfälscht», findet die BDP Lyss-Busswil. In einem im März eingereichten Postulat forderte sie den Gemeinderat deshalb auf, das Wahl- und Abstimmungsreglement der Gemeinde Lyss zu überprüfen. Konkret schlägt die Partei die Prüfung einer Entkoppelung der Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten sowie die Prüfung einer Änderung der Gemeinderatswahl von Proporz zu Majorz vor.
«Es fragt sich effektiv, wie richtig die zwingende Nominierung des Gemeindepräsidiumskandidaten als Gemeinderatsmitglied ist, da das gewählte Präsidium in jedem Fall einen Sitz übernimmt», schreibt der Gemeinderat in seiner Postulatsantwort. Eine Entkoppelung der beiden Ämter sollte «wirklich fundiert hinterfragt und überprüft» werden. Auch die geltende Proporzwahl sei bei einer Gemeinderatsgrösse von fünf Mitgliedern zu hinterfragen.
Nach den letzten Wahlen hätten sich zudem weitere Punkte als prüfenswert erwiesen:So sei eine Umstellung des Wahl- und Abstimmungsreglements unter die Zuständigkeit des Parlaments mit fakultativem Referendum zu prüfen, was aber eine Anpassung der Gemeindeordnung bedingen würde. Auch die Organisation des Abstimmungsausschusses steht zur Debatte:So fragt sich der Gemeinderat, ob nicht vielleicht ein ständiger und vergrösserter Abstimmungsausschuss eingerichtet werden soll.
 

Auch Kanton plant Änderung
Letzten Sommer seien die Gemeinden vom Kanton aufgefordert worden, Stellung über die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte zu beziehen:Konkret sollen die Hürden für einen zweiten Wahlgang bei Majorzwahlen erhöht werden. Die Gesetzesänderungen und deren Inkrafttreten müssen noch vom Grossen Rat verabschiedet werden. Da sich diese Änderungen möglicherweise auch auf das Lysser Wahl- und Abstimmungsreglement auswirken werden, erachtet der Gemeinderat eine Überarbeitung des geltenden Reglements auf die nächsten Gemeindewahlen von 2021 für die Legislatur 2022 bis 2025 «als sinnvoll und angezeigt». Eine mögliche Volksabstimmung wird auf Frühjahr 2020 terminiert.
Der Gemeinderat beantragte dem Parlament an der Sitzung vom Montag, das Postulat als erheblich zu erklären. Die Beantwortungsfrist sei auf Ende 2020 festzulegen. «Das Reglement ist unglücklich formuliert und muss angeschaut und eventuell angepasst werden», sagte Kathrin Hayoz (FDP). Allerdings sollte die Frist auf Ende 2019 festgelegt werden, damit eine allfällige Änderung tatsächlich auf die nächsten Wahlen hin vollzogen werden könnte. Diesem Antrag stimmte das Parlament einstimmig zu.

***

Sanierung von Parkplätzen bei Seelandhalle abgelehnt

Während etwa der Projektierungskredit von 800000 Franken für die Ausarbeitung eines Projekts zur Sanierung des Stegmattschulhauses im Lysser Parlament nicht umstritten war (das BT berichtete), sorgte am Montag ein anderes, vermeintlich «kleines» Geschäft für Zunder im Rat: Der Gemeinderat schlug die Sanierung von drei von insgesamt vier Parkfeldern im Umfeld der Seelandhalle vor. Diese seien unbefestigt und lösten immer wieder grössere Unterhaltsarbeiten aus. Auch die Entwässerung funktioniere ungenügend.
Rolf Christen (BDP), Gemeinderat im Ressort Bau und Planung, vertrat das Geschäft stellvertretend für den abwesenden Jürg Michel (SVP), Gemeinderat im Ressort Sicherheit und Liegenschaften. Er sagte:«Die Parkplätze sollen künftig eine Gattung machen.» Dem Parlament wurde ein Verpflichtungskredit in Höhe von 435000 Franken zur Genehmigung vorgelegt.
Das war den Fraktionen FDP und SVP zu teuer. Die BDP schlug vor, lediglich Parkplatz 1 und 2 zu sanieren, weil sie mit dem für Parkplatz 3 vorgeschlagenen Mergel-Belag nicht zufrieden war, und die SP/Grüne wollten den Kredit zurückzuweisen und Varianten ausarbeiten lassen. Der Rat folgte aber der Haltung von Mitte-Rechts und lehnte das Geschäft ab.

Nachrichten zu Seeland »