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St. Johannsen

Das Ende einer kurzen Flucht

Der 51-jährige Mann, der am Montag bei einem begleiteten Ausgang in Bern türmte, ist gestern in Solothurn gefasst worden. Er sitzt im Regionalgefängnis Bern. Ob er ins Massnahmenzentrum St. Johannsen nach Gals zurückkehrt, ist offen.

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STEFAN VON BERGEN/PD

Der am Montag in Bern entwichene Mann, der seinen Ausgang durch Flucht unerlaubterweise um mehrere Tage verlängerte, ist gestern Morgen in der Stadt Solothurn gefasst worden. Er habe sich von der Kantonspolizei Solothurn «widerstandslos anhalten und festnehmen» lassen, teilte gestern die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern mit. Über die Umstände der Festnahme und wie es dazu kam, würden «aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht», schreibt die Direktion.

So schnell dürfte der 51-Jährige nicht mehr in den Genuss eines begleiteten Ausgangs kommen. Auf Anfrage teilte das bernische Amt für Straf- und Massnahmenvollzug gestern mit, er befinde sich derzeit im Regionalgefängnis Bern. Was nun mit ihm passiert und ob seine Strafe verschärft wird, muss ein Gericht neu verfügen. Dafür werden erst der Fluchtgrund des Mannes und allfällige Delikte während seiner Flucht ermittelt. Ob er zurückkommt ins Massnahmenzentrum St. Johannsen nach Gals, wo er sich im offenen Strafvollzug befand, ist unklar. Er war 1998 für ein Tötungsdelikt im Rahmen einer Beziehungstat verurteilt worden.

Von St. Johannsen aus war der Mann am Montag zu einem offiziellen, begleiteten Ausgang nach Bern gefahren. Dort eröffnete er seinem Begleiter nach dem Besuch eines Ladens, in dem er eine Musik-CD kaufen wollte, er mache sich nun aus dem Staub. Der Begleiter versuchte ihn nach einem Wortgefecht erfolglos aufzuhalten. Manfred Stuber, Direktor von St. Johannsen, erklärt auf Anfrage, der Mann stelle für die Öffentlichkeit keine Gefahr dar, sonst hätte er sich in einem Gefängnis und nicht in einem Massnahmenzentrum befunden. Deshalb wäre es laut Stuber auch unverhältnismässig gewesen, den Steckbrief und ein Bild des Mannes zu veröffentlichen. Seine Tat habe dieser «in einem bestimmten, nicht wiederholbaren Setting begangen».

In einem Massnahmenzentrum wie in St. Johannsen werden als nicht gefährlich eingestufte Eingewiesene auf den Alltag in der Zeit nach dem Vollzug vorbereitet. Hat man den Mann in St. Johannsen überschätzt? Laut Direktor Stuber kam die Flucht des Mannes überraschend, es habe dafür keine vorherigen Anzeichen gegeben. Der früher drogensüchtige Mann litt laut Manfred Stuber an einer psychischen Störung. Das Gericht ordnete darauf eine stationäre therapeutische Massnahme an, und der Mann kam schliesslich nach St. Johannsen.

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