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Moutier

Dauerkontrolle des Stimmregisters ist unerlässlich

Die Juradelegation des Regierungsrates (JDR) will dem Gemeinderat von Moutier ihren Aktionsplan im Zusammenhang mit der künftigen Kantonszugehörigkeit der Gemeinde vorstellen. An einem Treffen Ende Januar 2020 sollen Gespräche in Bezug auf die Modalitäten einer neuen Abstimmung aufgenommen werden.

Symbolbild: Keystone
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Der Regierungsrat hat von Moutier mehrere Schreiben erhalten, in denen die Stadtbehörden im Hinblick auf das Datum zur Wiederholung der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Stadt sehr enge und nicht sehr realistische Fristen vorsehen. Für den Regierungsrat hat – im Interesse aller Beteiligten – ein korrekt abgewickelter Urnengang oberste Priorität. Nachdem die Gerichte festgestellt haben, dass es bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 zu gravierenden Unregelmässigkeiten gekommen ist, würde ein neuer Urnengang unter denselben Bedingungen keinen Sinn ergeben.

Der Regierungsrat will deshalb aus dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts die Lehren ziehen und die beim ersten Urnengang getroffenen Massnahmen überdenken und verstärken. Die Gemeindebehörden von Moutier sieht er in der Pflicht, alles daran zu setzen, um das Vertrauen der Stimmberechtigten von Moutier und der öffentlichen Meinung in die kommunalen Verfahren wiederherzustellen.

Die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Moutiers ist jedoch keine gewöhnliche Abstimmung, die allein in der Verantwortung der Gemeinde liegt. Es handelt sich vielmehr um eine Gemeindeabstimmung, die auf kantonalem Spezialrecht beruht. Gemäss den im Rahmen der Dreiparteiengespräche unter der Federführung des Bundes eingegangenen Verpflichtungen ist der Regierungsrat daran, eine Terminplanung sowie einen ersten Massnahmenplan auszuarbeiten. Dabei stützt er sich auf Artikel 8 des Gesetzes betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden.

Zugang zum Stimmregister

Das Urteil des Verwaltungsgerichts spricht von schwerwiegenden Rechtsverletzungen. Es bestehe der Verdacht auf irreguläre Führung des Stimmregisters, fiktive Wohnsitznahmen und Abstimmungstourismus. Die gerichtlichen Untersuchungen haben beispielsweise ergeben, dass einige Personen, die in Moutier stimmberechtigt sind, ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, dort ihre Steuern zahlen und dort manchmal sogar stimm- und wahlberechtigt sind.

Der Regierungsrat stellt fest, dass der Gemeinderat von Moutier der Berner Kantonspolizei fünf Monate vor der Abstimmung vom 18. Juni 2017 den direkten Zugriff auf das Einwohnerregister entzogen hat. Der Gemeinderat hat sich ausserdem nicht an die Abmachungen gehalten, als er im Vorfeld der Abstimmung die Herausgabe des Stimmregisters an die Staatskanzlei des Kantons Bern verweigerte und bis zum Tag vor der Stimmenauszählung zuwartete, bis er das Stimmregister den Beobachterinnen und Beobachtern des Bundes übergab.

Der Regierungsrat ist demzufolge der Auffassung, dass es eine dauerhafte Kontrolle des Stimmregisters der Gemeinde Moutier braucht, bevor Gespräche über die technischen Aspekte zur Durchführung einer neuen Abstimmung aufgenommen werden. Um in diesem Verfahren voranzukommen und die nächsten Schritte vorbereiten zu können, ersucht der Regierungsrat den Gemeinderat von Moutier, der Staatskanzlei des Kantons Bern bis am 4. Dezember 2019 den dauerhaften Zugriff auf die Datenbank und die Software des Stimmregisters von Moutier zu ermöglichen. mt

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