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Ins/Gals

Dem Biber nicht mit der Tür ins Haus fallen

Wenn Biber ihre Behausung unter einem Acker oder einem Feldweg anlegen, lässt der Boden bisweilen nach. Diese Gefahr soll in Ins und Gals mit je einem künstlichen Bau an einer soliden Stelle gebannt werden.

Aufgepasst: Im Freien droht den Bibern von oben keine Gefahr, wohl aber in ihrem unterirdischen Bau, wenn die Erschicht darüber zu wenig belastungsfähig ist. Pixabay
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Beat Kuhn

Biber sind grundsätzlich Sympathieträger. Wer auf dem Sonntagsspaziergang eines dieser possierlichen Tiere entdeckt, freut sich darüber, macht vielleicht ein Foto und erzählt andern von dieser Begegnung. Doch das Nebeneinander von Biber und Mensch ist nicht immer harmonisch. Das grösste Nagetier Europas ist zum Beispiel auch schon als «Landschaftsgestalter mit Konfliktpotenzial» bezeichnet worden.

Seit Jahren Probleme

Wie das konkret zum Beispiel aussehen kann, ist auf der Website der schweizerischen Biberfachstelle in Neuenburg nachzulesen: «Fehlen seit Ihrem letzten Besuch auf dem Feld ein paar Zuckerrüben oder Maisstengel?», werden Landwirte angesprochen. Und weiter: «Ist der Wasserspiegel des angrenzenden Gewässers in den letzten Tagen gestiegen, ohne dass es geregnet hat, oder ist gar der Flurweg eingestürzt? Oder steht ein ganzes Waldstück unter Wasser? Dann lebt wahrscheinlich ein Biber im Gewässer.»

Mit Problemen dieser Art ist auch die Flurgenossenschaft Ins-Gampelen-Gals konfrontiert. Laut Geschäftsführerin Aurelia Marti ist der Kummer mit dem Biber «eine längere Geschichte»: Schon seit ungefähr zehn Jahren belegen Spuren ein Vorkommen dieser Spezies im Gebiet der Flurgenossenschaft.

Zu den unliebsamen Folgen gehört etwa die Unterhöhlung von Äckern und Feldwegen durch Biber, die ihren neuen Bau an einer statisch problematischen Stelle anlegen. Denn ihr Instinkt beim Buddeln reicht buchstäblich nicht weiter als bis zur eigenen Nasenspitze. Für die Berücksichtigung zivilisatorischer Lasten auf dem Dach ihrer Wohnung sind sie nicht konditioniert.

Gefährliche Löcher im Boden

Laut Marti haben sich auf Feldwegen wiederholt Löcher mit Durchmessern von bis zu 1,5 Metern gebildet, die auch recht tief waren. Ausserdem hätten Traktoren auf Äckern einsinken können. «Das ist sowohl für die zahlreichen Fussgänger und Velofahrer in diesem Gebiet als auch für die Landwirte gefährlich», so Marti.

Eine Lösung für die erwähnten Probleme fand die Flurgenossenschaft in enger Zusammenarbeit mit der Wildhut und der Biberfachstelle. Das ist auch das korrekte Vorgehen. Selbstjustiz zu üben, ist nämlich verboten: Sowohl der Biber als auch dessen Bauten – «Dämme und Burgen», wie die Biberfachstelle sie nennt –, sind geschützt.

Der Rat aus Neuenburg: Die Flurgenossenschaft solle in Ins und Gals je einen künstlichen Bau errichten, der zwar ebenfalls unterirdisch sein, aber an einer ungefährlichen Stelle liegen solle. Dies in der Hoffnung, dass sich die Nager verlocken lassen, sich quasi ins gemachte Bett zu legen, statt selbst Bauherr zu sein. Dies kommt ja auch den Tieren selbst zugute, denn diese schätzen es sicher überhaupt nicht, wenn die Decke ihrer Behausung einstürzt.

Die Flurgenossenschaft will diesem Rat Folge leisten: Zusammen mit der Wildhut und der Biberfachstelle will sie bei den Kanälen Grissechmoos in Gals und Grosseteile in Ins einen Kunstbau anlegen. Jeweils eine Lage am Kanal ist gewählt worden, weil sich Biber vorzugsweise in oder an Gewässern aufhalten.

Keine Einsprachen

Im Dezember wurden die Baugesuche von der jeweiligen Gemeinde amtlich publiziert. Dieser Tage ist die Frist für das Einreichen von Einsprachen beim Regierungsstatthalteramt Seeland abgelaufen. Nach Auskunft von Regierungsstatthalter-Stellvertreter Thomas Gross sind keine eingegangen. «Sobald alle Amts- und Fachberichte vorliegen und diese positiv ausfallen, werden wir das weitere Vorgehen in den beiden Verfahren festlegen können», hält er fest. Er geht im Moment davon aus, dass dies Anfang Februar der Fall sein wird.

Bewilligung von ganz oben

Dass für die Biberbauten nicht die Standortgemeinden Ins und Gals, sondern das Regierungsstatthalteramt zuständig ist, liegt laut der Seeländer Regierungsstatthalterin Franziska Steck an der geplanten Lage: Wenn ein Bauvorhaben im Uferbereich geplant sei, schreibe das kantonale Gesetz zwingend eine Wasserbaupolizeibewilligung vor, sagt sie. «Und obwohl es sich hier nur um eine kleine Baute handelt, gilt das Projekt darum als Vorhaben mit ‹erhöhtem Koordinationsbedarf› – dies begründet meine Zuständigkeit.»

Wenn die Biber wüssten, von welcher hohen Amtsstelle ihr Erdloch unter die Lupe genommen wird...

Stichwörter: Biber, Boden, Ins, Gals

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