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Prêles

Die Landwirte im Dunkeln gelassen

Mit dem Verkauf des Hofs La Praye in Prêles verpachtete der Kanton Bern auch Landwirtschaftsland an lokale Bauern. Doch nach sechs Jahren laufen diese Pachtverträge bereits wieder aus; wegen eines Fehlers bei der Ausschreibung.

Eine Pachtverlängerung von sieben Parzellen auf dem Plateau de Diesse sei nicht möglich: Scheune von La Praye. Bilc: Rahel Schaefer

Deborah Balmer

Rund vier Jahre ist es her, als die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern den Landwirtschaftsbetrieb La Praye des ehemaligen Jungendheims in Prêles zur Pacht ausgeschrieben hat. Die landwirtschaftlich nutzbaren Gebäude wurden danach im Baurecht an einen Landwirt aus dem Kanton Neuenburg verkauft (siehe Infobox). Verkaufswert: rund 3,6 Millionen Franken. Zum Betrieb gehörten auch Land und ein paar Hektar Wald.

Nicht zusammen mit den landwirtschaftlichen Gebäuden 
verkauft wurden die beiden Wohngruppenhäuser des ehemaligen Jugendheims auf dem Areal. Für sie wurde damals eine andere Nachnutzung gesucht.

Als der Kanton 2017 das Landwirtschaftsgebäude verkaufte, beschloss er zudem, verschiedenen Landwirten auf dem Plateau de Diesse sieben Parzellen in der Grösse von drei Hektar zur Einzelpacht anzubieten. Er wollte damit nach eigenen Angaben bewirken, dass der Kaufvertrag in Bezug auf die Gebäude des Betriebs von der Bevölkerung eher akzeptiert würde.

 

Wichtig für Direktzahlungen

Was diese sieben lokalen Pächter allerdings im Vorfeld nicht gewusst haben sollen: dass die Pachtverträge auf sechs Jahre begrenzt sind, sie also am 31. März 2024 bereits wieder auslaufen. Die Landwirte seien in einem schriftlichen Verfahren vor vollendete Tatsachen gestellt worden und hätten keine andere Wahl gehabt, als sich den Bedingungen zu unterwerfen. Auch in den Unterlagen des Hochbauamts, die dem Grossen Rat zur Beratung vorgelegt wurden, habe sich keine Notiz, Erklärung oder Bemerkung gefunden, dass die Pachtverträge nicht verlängerbar sein würden. Und dies nicht zuletzt wegen eines Fehlers. Denn bei der Ausschreibung des Hofes war die Angabe der nutzbaren Fläche zu hoch. «Man wollte deshalb dem Pächter die Möglichkeit geben, später die genannten sieben Parzellen zu beanspruchen.»

Letzteres schreibt der Kanton, der den Fehler zugibt, in einer aktuellen Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss, der neben Grossrat Etienne Klopfenstein (SVP, Corgémont) auch der Seeländer Jakob Etter (BDP, Treiten) unterschrieben hat. «Die Landwirte wurden in dieser Frage im Dunkeln gelassen, obwohl der Kanton wohl rein rechtlich alles richtig gemacht hat», sagt Jakob Etter dazu.

Er und sieben weitere Grossräte aus dem Berner Jura und dem Seeland fordern, dass die Pachtverträge mit einem Nachtrag versehen werden. «Dieser soll verlangen, dass die Verträge ab dem 1. April 2024 verlängert werden können, wie es das Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht vorsieht», schreiben sie. Denn, so die Motionäre weiter: «In der Landwirtschaft sind die Flächen wichtig, um Direktzahlungen zu erhalten.» Im Vorstoss steht sogar: «Sollte die Motion nicht überwiesen werden, werden die Landwirte nach sechs Jahren Pacht einen herben Verlust erleiden, was die Entwicklung ihrer Betriebe im Halte von 25 bis 50 Hektar gefährdet.»

Jakob Etter relativiert diesen Punkt allerdings zumindest leicht: «Die Existenz der Landwirte wird wohl nicht gleich gefährdet sein, da es sich um Zusatzland handelt, das sie bewirtschaften. Aber in der Regel werden Pachtverträge eben nach sechs Jahren automatisch verlängert, deshalb unsere Forderung.»

 

Kanton winkt ab

Finanziell gesehen würde der Kanton laut den Motionären auf der Gewinnerseite bleiben, da ihm die Verpachtung der sieben Parzellen mehr einbringe, als wenn diese wieder dem landwirtschaftlich genutzten Land des gesamten Betriebs La Praye zugeführt würden. Der Kanton winkt allerdings ab. Die sieben Pachtverträge seien von Beginn an befristet auf den Zeitraum vom 1. April 2018 bis 31. März 2024 ausgestellt gewesen. «Die entsprechenden Verträge sind rechtsgültig», so der Kanton. Und von diesem Hintergrund bestehe rechtlich keine Möglichkeit, die befristeten Pachtverträge mit den sieben heutigen Pächtern hinaus zu verlängern. Denn der Kanton sei an den Vertrag mit dem Baurechtnehmer gebunden.

Im Pachtvertrag mit dem Baurechtnehmer sei damals im Wissen um den Ausschreibungsfehler vereinbart worden, dass dieser per 1. April 2024 die sieben Parzellen als Teil der landwirtschaftlichen Gewerbepachtflächen übernehmen könne. Es handelt sich dabei um insgesamt etwas mehr als 20 Hektar Land.

Der Kanton empfiehlt den Vorstoss also zur Ablehnung und betont, dass es sich um eine Richtlinienmotion handle, die sowieso im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats liege.

 

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