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Aus dem Grossen Rat

Die Spitex klingelt – wer bezahlt das Material?

Die Operation ist gut verlaufen und Sie werden aus dem Spital entlassen. Die Spitex wird täglich vorbeikommen, den Verband wechseln und Sie bei der Körperpflege unterstützen. Vom Spital erhalten Sie ein Rezept für das notwendige Material.

Manuela Kocher Hirt, Grossrätin SP

Alles wunderbar. Bis Ihnen die Spitex mitteilt, dass das Verbandsmaterial nicht von der Krankenkasse übernommen wird. «Was?» werden Sie zu Recht fragen. Leider ja.

Wie kommt diese Änderung zustande? Die Krankenkassen haben Klage erhoben und vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Recht bekommen. Sie müssen Pflegematerialien nur bezahlen, wenn der Patient diese selber anwenden kann. Von diesem Entscheid betroffen sind nicht nur Spitex-Organisationen, sondern auch Heime und selbständige Pflegefachpersonen. Auch wenn das Pflegematerial vom Arzt verordnet ist, muss es von der Kasse nur übernommen werden, wenn der Patient das Material selber anwenden kann. Das gilt nicht nur für Verbandsmaterial, sondern auch für komplexe Geräte wie Infusionspumpen: Man kann Ihnen nur Glück wünschen, dass Ihnen bei der Anwendung kein Fehler unterläuft!

Wären Sie im Spital geblieben, wären die Kosten für das Material mit der Spitalpauschale vergütet worden. Da Sie nun zu Hause sind, bleibt die Spitex auf den Kosten sitzen. Zwar wäre der Kanton gesetzlich dazu verpflichtet, die sogenannten Restkosten zu übernehmen. Der Kanton Bern und nicht die Spitex müsste bezahlen. Ja, müsste. Bis jetzt gibt es noch keine definitive Lösung. Die ungedeckten Kosten belasten Spitex-Organisationen, Heime und freiberufliche Pflegefachpersonen zusehends.   

Ist eine Einigung in Sicht? Möglicherweise. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat signalisiert, dass die Kosten mit einer Pauschale abgegolten werden könnten. Das ist zwar ein Zeichen, aber nicht der Weisheit letzter Schluss. Es hilft, Engpässe bei den ambulanten Leistungserbringern zu beheben. Zusätzlich bräuchte es aber die Möglichkeit, teures Material gesondert abrechnen zu können, zum Beispiel bei komplexen Verbänden, wo spezielles und nicht billiges Material nötig ist. Das kann nicht mit Pauschalen abgegolten werden.

Zusätzlich muss darüber diskutiert werden, ob das Pflegematerial in der Leistung «inbegriffen» ist oder nicht. Bis vor dem Urteil funktionierte das System gut. Das für die Pflege notwendige Material wurde von den Kassen separat vergütet, nachdem sie kontrolliert hatten, ob es auch benötigt wurde. Eigentlich logisch. Wenn Sie eine neue Waschmaschine brauchen, ist die ja auch nicht in der Leistung des Monteurs inbegriffen, oder?

kontext@bielertagblatt.ch
 

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