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Suberg

Elternmord: Der Beschuldigte 
steht nächste Woche vor Gericht

Vor drei Jahren ist im Dorfteil Suberg in einem Einfamilienhaus ein Ehepaar getötet worden: Am Montag beginnt der mehrtägige Gerichtsprozess gegen den wegen Zweifachmordes angeklagten Sohn.

Doppelmord an Eheleuten: Im November 2017 steht ein Polizist der Kapo Bern vor dem gesicherten Haus am Brandholzweg. Bild: Frank Nordmann/a

Deborah Balmer

Wer erinnert sich nicht an den November vor drei Jahren, als der Mordfall an einem Ehepaar in Suberg die Schweiz beschäftigte. Der Sohn der beiden soll die Schweizer in ihrem Einfamilienhaus am Brandholzweg getötet haben. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hatte den Fall nach umfangreichen Ermittlungen und Einvernahmen im Juli 2019 ans Regionalgericht übergeben. Angeklagt ist der mutmassliche Täter wegen zweifachen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung.

Was bekannt ist

Eigentlich hätte er sich bereits im März dieses Jahres vor den Richtern verantworten müssen. Doch wegen der Situation rund um das Coronavirus ist der Gerichtstermin verschoben worden. Nun beginnt am Montag der mehrtägige Prozess.

Was ist über den Kriminalfall bekannt? Laut der Staatsanwaltschaft soll der damals 24-Jährige am Abend des 14. Novembers 2017 in seinem Elternhaus mehrfach mit einem stumpfen Gegenstand auf seine Eltern eingeschlagen und sie dadurch getötet haben. Danach soll er das Haus verlassen haben, um später wieder an den Tatort zurückzukehren. Er alarmierte selbst die Polizei, gab sich allerdings vorerst nicht als Täter zu erkennen.

Trotzdem kommt ihm die Polizei auf die Spur und bereits am 16. November eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn und er kommt in Untersuchungshaft. Er gesteht schnell, die Eltern getötet zu haben. Obwohl dies von der Polizei zuerst nicht so kommuniziert wird, macht dieser schreckliche Verdacht in der Gemeinde und der ganzen Region schnell die Runde: Der Sohn soll der Täter sein und die Eltern, eine 61-jährige Frau und ihren 65-jährigen Ehemann, erschlagen haben. Der Vater war ein Berufsoffizier, der eben erst pensioniert worden war. Die Mutter hatte regelmässig als freiwillige Helferin in einem Altersheim ausgeholfen. Von familiären Problemen will keiner etwas gewusst haben.

Wie konnte es also zu der schlimmen Tat kommen? Am Abend des 14. November, einem Dienstag, habe der Beschuldigte in seinem Elternhaus mehrfach mit einer Kurzhantel auf die beiden Opfer eingeschlagen und sie dadurch getötet. Sie erlitten durch die Schläge ein massives Schädelhirntrauma. Eine Person starb an Herzversagen, die andere an einem sogenannt zentralen Regulationsversagen. Das erklärte die Staatsanwaltschaft gegenüber dem BT, als sie den Fall im Sommer letzten Jahres ans Regionalgericht übergab. Damals hiess es auch: Man wisse bisher nichts über ein mögliches Tatmotiv. Der junge Mann habe die Tat zwar gestanden, sich aber nie zu möglichen Beweggründen geäussert. Bei der Tat sei er nicht unter Drogeneinfluss gestanden, auch ist er laut der Staatsanwaltschaft nicht psychisch krank und damit schuldfähig.

Nach der Tat hatten sich damals auch Nachbarinnen und Nachbarn zur Tragödie geäussert. Man kannte sich, auch wegen gemeinsamen Hundespaziergängen, auf denen man viel gelacht habe. Das getötete Paar besass einen Cockerspaniel namens Orca.

Gegenüber dem BT sagte eine Nachbarin etwa einen Monat nach dem Verbrechen: Der Sohn des Paares habe noch bei den Eltern gewohnt. Er sei in der Zeit vor der Tat arbeitslos gewesen, weswegen eine Beziehung in die Brüche gegangen sei. Jahre zuvor hatte er eine Kochlehre abgebrochen, weil ihm der Umgangston zu rau gewesen sei. Danach habe er eine Lehre zum Fachmann Information und Dokumentation erfolgreich abgeschlossen.

Es hiess, bei der Familie am Brandholzweg habe es sich um eine Musterfamilie gehandelt. Das Haus blieb nach dem Verbrechen aufgrund polizeilicher Ermittlungen rund ein Jahr lang unter Beschlag und wurde danach vermietet.

Lebenslänglich ist möglich

Das Gericht tagt kommende Woche in einer Fünferbesetzung. Es gilt also, eine besonders schwere Straftat zu beurteilen. Bei Mord kommt in der Schweiz ein Strafmass von mindestens zehn Jahren in Betracht. Möglich ist auch lebenslänglich. Der Prozess soll mehrere Tage dauern. Das Urteil wird ebenfalls nächste Woche erwartet.

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