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Lyss

Lockerungen aus dem Lockdown

Nach dem der Bundesrat den zweiten Lockerungsschritt für den 11. Mai aufgezeigt hat, legt der Gemeinderat Lyss die konkreten Schritte für Lyss fest. Ab 11. Mai werden sukzessive wieder die Einrichtungen und Anlagen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Bild: bt/a

Der Gemeinderat Lyss hat an seiner heutigen ausserordentlichen Sitzung betreffend Corona die folgenden Punkte festgelegt:

Die Schliessung der Schul- und Sportanlagen gilt noch bis zum 10.05.2020. Ab dem 11.05.2020 dürfen die Schul- und Sportanlagen wiederum für die Schule und die Vereinstätigkeiten genutzt werden.

  • Die Gemeindebibliothek wird ab 11.05.2020 wieder geöffnet.
  • Die Lysser Verwaltung ist geöffnet, die Zugangsbeschränkungen werden ab 11.05.2020 sukzessive aufgehoben.
  • Das Parkschwimmbad Lyss wird für die Öffentlichkeit voraussichtlich erst am 08.06.2020 geöffnet.
  • Die Wasserfontänen beim Wasser-Spielplatz Hopp-la beim Sieberhuus werden voraussichtlich am 08.06.2020 in Betrieb genommen.
  • Sämtliche Öffnungsschritte und die ab 11.05.2020 möglichen Tätigkeiten (wie z.B. Vereinstrainings) dürfen nur unter strikter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) umgesetzt werden.

Zudem hat der Gemeinderat Lyss von folgenden erfreulichen Punkten Kenntnis genommen:

  • Die Schulen Lyss organisieren mit Hochdruck die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und die Organisation der Tagesschulen. Die Eltern werden bis Mitte nächster Woche über die Details informiert.
  • Die Arbeitsgruppe «Wochenmarkt» wird den neuen Lysser Wochenmarkt am 16.05.2020 starten. mt

 

Stichwörter: Lyss, Lockerungen, Gemeinderat

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