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Schnottwil

Luft auf dem Holzmarkt ist dünn

Das Budget 2016 der Bürgergemeinde Schnottwil sieht gut aus. Sorge bereitet einzig der Forst-betrieb.

Die finanzielle Lage der Bürgergemeinde Schnottwil ist und bleibt gut. Symbolbild bt/a

von Hanspeter Flückiger

Die finanzielle Lage der Bürgergemeinde Schnottwil ist und bleibt gut. Daran wird sich auch im kommenden Jahr nichts ändern. Davon nahm am Mittwochabend der Gemeinderat Kenntnis. Bei einem Aufwand und einem Ertrag von 112 000 beziehungsweise 120 000 Franken in der Laufenden Rechnung und Nettoinvestitionen von 82 000 Franken resultiert zwar ein Finanzierungsfehlbetrag von rund 65 000 Franken. Was aber ohne grosse Folgen bleibt.

Denn erstens nimmt das Eigenkapital von über 1,7 Millionen Franken dadurch nur geringfügig ab. Zweitens pflegt man eine grosszügige Abschreibepraxis. Zu den Haupteinnahmequellen zählen die verschiedenen Pacht-, Miet- und Baurechtszinsen. Erstmals werden im nächsten Jahr zusätzlich die 16 000 Franken in der Kasse klingeln, welche die Bürgergemeinde dem Wärmeverbund gewährte.

Neue Nische entdeckt 

Wie schon in den letzten Jahren wird mit 1000 Franken der zu erwartende Ertrag aus dem Forstbetrieb bescheiden veranschlagt. Obschon dann jeweils mindestens das Vielfache herausschaute. Wie Forstbetriebsleiter Mark Hunninghaus schon auf dem kürzlich durchgeführten Waldgang sagte, sind die Luft auf dem Holzmarkt dünn, und die Zukunftsaussichten ungewiss.

Eine neue Nische hat man - wie beispielsweise auch in Büren an der Aare - aber gefunden. Buchen werden seit einiger Zeit nach China exportiert. Nicht, weil man dort zwingend auf Holz aus der Region angewiesen ist. Dessen Verarbeitung ist denn auch der zweite Verwendungszweck. Primär dienen die Bäume auf den Frachtschiffen, welche Güter nach Europa transportierten, auf der Rückfahrt als Ballast.

Strittige Spitex-Abrechnung 

Weiter beschloss der Gemeinderat bei der Abhandlung der Geschäfte der Einwohnergemeinde, dass die Spitex auch im Jahr 2016 darauf verzichten sollen, den Patienten Wegpauschalen zu verrechnen. Diese Praxis ist im Kanton Solothurn strittig. Zwar ist der Kanton der Meinung, dass die Wegkosten separat in Rechnung gestellt werden können. Andere Ansichten vertreten die Spitexdienste und der Krankenkassenvertreter Tarifsuisse. Gemäss Gemeindepräsident Jürg Willi wird diese Frage wohl erst durch einen Bundesgerichtsentscheid abschliessend geklärt. Bis zu einem solchen will man an der bisherigen Praxis nichts ändern.

Eine «Mogelpackung»

An einer der nächsten Gemeinderatsitzung wird sich der Gemeinderat mit einer «Mogelpackung» aus dem Rathaus in Solothurn zu befassen haben.

So wurde im Rat die neue Regelung bezeichnet, gemäss der ab 2016 nicht mehr der Kanton, sondern die Gemeinden für das Erteilen für Bewilligungen für gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe zuständig sind.

Als solche gelten Events, bei denen nicht nur Kulturelles oder Sportliches, sondern auch Kulinarisches geboten wird. Diese Kompetenzverschiebung ist eine Folge des neuen Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes, gegen welches das Referendum ergriffen worden, und das im Abstimmungskampf äusserst umstritten war. Wegen schwergewichtigeren Themen wie den Ladenöffnungszeiten. 

Im Gegensatz zu dieser «Beizenregelung», welche kein Diskussionspunkt war und unbemerkt in die Ratsstuben «gemogelt» wurde und jetzt erfüllt werden muss. Da jede Gebührenerhebung eine Grundlage braucht, ist als erstes ein Reglement nötig. Weiter muss entschieden werden, wie diese neue Dienstleistung erbracht wird, und was sie kosten sollen. 

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