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Coronavirus

Strafanzeige im «Fall Grenchen»

Die 280 Personen, die in Grenchen in Quarantäne mussten, können sich wieder frei bewegen. Der Person, die trotz Infektion in den Ausgang ging, droht ein Strafverfahren.

Symbolbild: pixabay.com

Der Fall machte Ende der vergangenen Woche landesweit Schlagzeilen: In Grenchen besuchte eine Person eine Party auf der Terrasse des Parktheaters und eine Bar am Marktplatz, obwohl sie positiv auf Covid-19 getestet worden war. Weil sie die Anordnung der Behörden missachtete, sich in Isolation zu begeben, mussten in der Folge 280 Menschen zehn Tage lang in Quarantäne (das BT berichtete). Darunter befand sich laut einer Mitteilung der Solothurner Kantonsbehörden von gestern eine Person, die nachträglich positiv auf Covid-19 getestet wurde. Inzwischen wird in der Region darüber diskutiert, ob Geschädigte allenfalls zivilrechtliche Forderungen gegen Leute geltend machen können, die Isolationsmassnahmen ignorieren.

Gestern hat der Kanton Solothurn nun bekanntgegeben, wie er in der Sache weiter vorgeht. Die Behörden haben Strafanzeige gegen die fehlbare Person eingereicht. Laut Epidemiengesetz können die Bussen bei Verstössen gegen angeordnete Quarantäne- und Isolationsmassnahmen bei fahrlässigem Verhalten bis zu 5000 Franken und bei vorsätzlichem Verhalten bis zu 10 000 Franken betragen. Während die Sache für die fehlbare Person also noch lange nicht ausgestanden ist, ist für die 280 oben erwähnten Personen am Dienstag eine zehntägige Coronavirus-Quarantäne zu Ende gegangen – ebenso wie für 300 Menschen, die im Juni einen Club in Olten besucht hatten. Der mit der Quarantäne verbundene Aufwand sei für die beteiligten Stellen erheblich gewesen, teilte die Solothurner Staatskanzlei gestern mit. Die zehntägige Quarantäne endete am 7. Juli.

 

Spur führt in Zürcher Club

Die nächträglich positiv getestete Person, die am Wochenende vom 27. und 28. Juni eine Veranstaltung in einem Klub in Olten besucht hatte, war über eine Drittperson angesteckt worden, deren Infektion bis zum Fall im aargauischen Spreitenbach zurückverfolgt werden konnte. Dort hatten sich in einer Bar über 20 Personen angesteckt gehabt. Diese Ansteckungen wiederum hingen mit «grosser Wahrscheinlichkeit» mit dem Grossevent vom 21. Juni in einem Zürcher Party-Club zusammen. Im Zusammenhang mit dem Fall in Olten hatte der Solothurner Kantonsarzt rund 300 Kontaktpersonen identifiziert und in Quarantäne geschickt. Davon wurde jedoch niemand positiv auf Covid-19 getestet, wie es in der Mitteilung heisst.

Die Bar in Grenchen wurde vorübergehend geschlossen. Die Polizei hatte zuvor einen anonymen Hinweis erhalten, dass in der Bar Anordnungen im Zusammenhang mit Covid-19 missachtet würden.

 

Contact Tracing bewährt sich

Die Fälle in Olten und Grenchen hätten aufgezeigt, wie wichtig eine konsequente Umsetzung der Rückverfolgung sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Innert weniger Stunden hätten in beiden Fällen alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden unter Quarantäne gestellt werden können. Damit sei sichergestellt worden, dass allfällig Infizierte das Virus nicht hätten weiterverbreiten können.

Weil Bund und Kanton Solothurn die Coronamassnahmen gelockert haben, wurden unterdessen die Kontrollen intensiviert. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und die Kantonspolizei Solothurn haben seit dem 27. April 905 Betriebe überprüft. 15 mussten vorläufig geschlossen werden, 14 konnten nach den nötigen Anpassungen wieder öffnen. mic/sda/mt

Stichwörter: Coronavirus, Grenchen, Ausgang

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