(mt) Der Betroffene wurde im April 2009 vom Kreisgericht VIII Bern-Laupen wegen Raubs und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Weiter wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens ohne Führerausweis, Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt. In der Folge widerrief der Migrationsdienst des Kantons Bern die Niederlassungsbewilligung und wies den Mann aus der Schweiz weg. Dagegen eingereichte Rechtsmittel wurden im Jahr 2010 abgewiesen.
Der Migrationsdienst organisierte in enger Zusammenarbeit mit dem Ausländer- und Bürgerrechtsdienst der Kantonspolizei die Rückschaffung in den Herkunftsstaat. Die Rückschaffung konnte direkt nach dem Ende der Strafverbüssung vollzogen werden und verlief ohne Zwischenfälle. Gegen den Mann wurde gleichzeitig ein Einreiseverbot für eine 10-jährige Dauer verhängt.
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Kommentare
Saubere Arbeit der Justiz! Offenbar geht es doch, wenn man denn nur will. Bleibt einzig die Hoffnung, dieses konsequente Anwenden bestehender Gesetze macht über Bern hinaus Schule. An auszuweisenden Straftätern mangelt es in der CH nach wie vor nicht.