Das ist die Erkenntnis einer Überprüfung der Geschäftsprüfungskommission (GPK), über welche sie in ihrem soeben verabschiedeten Tätigkeitsbericht informiert. Die Kommission hat sich 2018 im Weiteren auch mit der Nachnutzung des Jugendheims Prêles und mit der Realisierung von Halteplätzen für Schweizer Fahrende beschäftigt.
Nachdem 2010 und 2011 in einzelnen bernischen Heimen gravierende Mängel aufgedeckt worden waren, kündigten die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) 2012 an, die Aufsichtsinstrumente im Heimbereich zu überarbeiten und für eine Harmonisierung zu sorgen, so wie dies zwei Expertenberichte 2011 empfohlen hatten. Wie eine Untersuchung der GPK nun aber gezeigt hat, konnte das Ziel einer direktionsübergreifenden Harmonisierung der Aufsicht über die verschiedenen Heimbereiche hinweg nicht erreicht werden. Die GPK hat dem Regierungsrat darum empfohlen, eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen.
Kritik am Vorgehen bei Nachnutzung des Jugendheims Prêles
Nicht optimal gelaufen ist nach Auffassung der GPK die Suche nach einer Nachnutzung der Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendheims Prêles. Die GPK ist der Auffassung, dass die Fokussierung der verantwortlichen Direktionen auf jeweils eine Option – zunächst die Umnutzung zum Ausschaffungsgefängnis, später zum Rückkehrzentrum – nicht dazu geführt hat, dass die Räumlichkeiten nach der Schliessung rascher wieder genutzt werden konnten. Die GPK hätte es begrüsst, wenn die Polizei- und Militärdirektion (POM) und die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) unmittelbar nach dem Schliessungsentscheid Anfang 2016 eine breite Auslegeordnung vorgenommen hätten und alle möglichen Nutzungsoptionen anhand von Kriterien wie der Nutzungseignung, den Anpassungskosten oder den Risiken zusammengetragen und bewertet hätten.
Verzögerungen bei Halteplätzen für Schweizer Fahrende
Bei der Realisierung von drei Halteplätzen für schweizerische Fahrende in Herzogenbuchsee, Erlach und Muri bei Bern gibt es Verzögerungen. Die GPK stellte 2018 mit Erstaunen fest, dass die JGK es unterlassen hatte, in ihrer jährlichen Berichterstattung gegenüber der GPK proaktiv über diese Verzögerungen zu informieren. Und dies, obwohl ursprünglich für die Berichterstattung «grösstmögliche Transparenz» versprochen worden war. Diese Feststellung löste bei der GPK auch eine gewisse Skepsis gegenüber der Qualität der Planungsarbeiten aus.
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Kanton Bern
Kommission verlangt Harmonisierung der Aufsicht über Heime
Die zuständigen Direktionen des Kantons haben es verpasst, die Aufsicht im Bereich der Kinder-, Alters- und Behindertenheime direktionsübergreifend zu harmonisieren, so wie dies zwei Expertenberichte 2011 empfohlen hatten.
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