Sie sind hier

Moutier

Die Massnahmen für die Wiederholung der Abstimmung in Moutier stehen fest

In Absprache mit der Gemeinde Moutier und mit Zustimmung der Dreiparteienkonferenz hat der Regierungsrat die flankierenden Massnahmen für die Abstimmung vom 28. März 2021 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier festgelegt.

Symbolbild: Keystone
  • Dossier

Laut Medienmitteilung bleibt der Briefkasten der Gemeinde Moutier am Eingang des Rathauses ab Montag, 8. März 2021, für die ganze Dauer der Abstimmungsperiode bis am 29. März 2021 verriegelt. Das Bundesamt für Justiz stellt für die Stimmberechtigten, die das Antwortcouvert für ihre briefliche Stimmabgabe persönlich einwerfen wollen, in der Eingangshalle des Rathauses von Moutier einen einzigen, versiegelten Behälter auf. Ebenso fällt die Zuständigkeit der Überprüfung, Sicherung und des Versands der Abstimmungsunterlagen an die Stimmberechtigten der Gemeinde neu in den Tätigkeitsbereich des Bundesamtes für Justiz.
Die Gemeinde Moutier hingegen ist beauftragt, sämtliche Abstimmungsunterlagen auf der Grundlage ihres Stimmregisters zu erstellen, vorzubereiten und zu drucken: Stimmzettel, Stimmcouverts, Stimmrechtsausweise, Abstimmungserläuterungen (Erläuterungen von 2017, ergänzt durch einen Nachtrag), sowie Abstimmungsanleitung.

Die Urnenabstimmung und die Stimmenauszählung finden wie bereits 2017 in der Sociét’Halle in Moutier statt, wo am Freitag, Samstag und Sonntag des Abstimmungswochenendes an der Urne abgestimmt werden kann. Der gesamte Verlauf wird von Beobachterinnen und Beobachtern des Bundes vor Ort kontrolliert.

Innerhalb des Kantons Bern wirkt die Staatskanzlei bei verschiedenen Etappen der Organisation der Abstimmungswiederholung mit. Dazu gehört die Weiterführung der Stimmregisterkontrolle bis zur Abstimmung und bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Abstimmungsergebnisses.

Die nächste wichtige Etappe in der Organisation des Urnengangs ist die Fertigstellung des Nachtrags zu den Abstimmungserläuterungen. Darin müssen die seit der ersten Abstimmung von 2017 veränderten Gegebenheiten dargelegt werden, damit die Stimmberechtigten in Kenntnis der Sachlage abstimmen können.

Mit diesen verstärkten Massnahmen wollen der Regierungsrat und die verschiedenen beteiligten Behörden gewährleisten, dass die Stimmberechtigten von Moutier ihren Willen unter den bestmöglichen Voraussetzungen äussern können. Die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Stadt Moutier vom 28. März 2021 soll die Jurafrage definitiv regeln. mt


 

Nachrichten zu Kanton Bern »