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Privatisierung

Kinder- und Jugendheime sollen von Stiftungen finanziert werden

Die kantonalen Kinder- und Jugendheime sollen privatrechtlich organisiert werden und als Stiftungen auf eigenen Füssen stehen, damit für alle Leistungserbringer dieselben Bedingungen gelten. Der Grosse Rat befürwortet die Privatisierung unter Vorbehalten.

Schloss Erlach. Symbolbild: Keystone

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) sowie des revidierten Volksschulgesetzes (VSG) Anfang nächsten Jahres erfolgt bei den Kinder- und Jugendheimen ein Systemwechsel zu einer leistungsbezogenen Finanzierung. Per 1. Januar 2023 sollen das Schulheim Schloss Erlach, das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz, das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee, die BEObachtungsstation Bolligen und das Jugendheim Lory aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert werden.


Die Argumente der Kommission
Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) des Grossen Rates kommt zum Schluss, dass der Kanton seine Doppelrolle als Besteller und gleichzeitig Erbringer der Leistungen der fünf Heime aufgeben soll. Die Verselbständigung eröffne den Heimen einerseits grössere unternehmerische Freiheiten zugunsten eines bedarfsgerechteren Angebots. Andererseits sollen die derzeit kantonalen Einrichtungen aber auch nicht länger mit einer Defizitgarantie gegenüber den vielen anderen, bereits privaten Heimen finanziell bevorteilt werden. Deshalb beantragt die Kommissionsmehrheit dem Grossen Rat, den Kredit für die Projektkosten der Ausgliederung der Heime sowie den Kredit für die Beschaffung und Implementierung der IT von zusammen rund 7,5 Millionen Franken zu genehmigen.


Nicht einverstanden ist die Kommission mit dem Plan der Regierung, den Heimen ihre heute benutzten Immobilien kostenlos zu übertragen. Der damit verbundene Einnahmeverzicht des Kantons im Umfang des Marktwerts der Liegenschaften von 80 Millionen Franken stellt gemäss Vorschlag des Regierungsrates den Hauptbestandteil der Kapitalausstattungen der Stiftungen dar. Die Kommission fürchtet jedoch, dass der Unterhalt für die grösstenteils historischen Bauten ein Risiko für die Heime darstellen könnte. Sie schlägt dem Grossen Rat daher vor, den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Variante zu beauftragen, wonach den Stiftungen die heutigen Immobilien vermietet werden sollen. mt

 

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