Unternehmen wie die Spitalzentrum Biel AG, die BKW AG oder die BLS AG befinden sich im Mehrheitsbesitz des Kantons. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat nun durch ein juristisches Gutachten abklären lassen, wie weit die Aufsicht und Oberaufsicht von Regierung und Parlament über die von privatrechtlichen Aktiengesellschaften reicht.
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass dem Regierungsrat verschiedene Steuerungs- und Kontrollinstrumente zur Verfügung stehen, um bei Bedarf auf die Geschäftsführung Einfluss zu nehmen. Daran ändert weder die privatrechtliche Organisationsform noch die Kotierung an der Börse etwas. mt