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Twann-Tüscherz

Initiative ist ungültig

Der Gemeinderat hat die 
vom Komitee «N5 Bielersee – so nicht» eingereichte Gemeindeinitiative für ungültig erklärt. Die Mühe 
war es dennoch wert.

Das Wappen von Twann-Tüscherz

Der Gemeinderat von Twann-Tüscherz hatte im Oktober angekündigt, gestern hat er es offiziell gemacht: Die «Gemeindeinitiative für weniger Strassenlärm und Verkehrsberuhigung in Twann-Tüscherz», deren Frist am 9. Dezember abgelaufen ist, ist ungültig. Formell erfülle sie zwar alle nötigen Bedingungen. «Materiell beurteilt der Gemeinderat die gestellten Forderungen hingegen als rechtswidrig, da diese Geschäfte nicht in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen», so der Gemeinderat in der Mitteilung.

Die Initiative des Komitees «N5 Bielersee – so nicht» fordert auf der N5 von Biel bis zum Ligerztunnel durchgehend Tempo 60, ein Transitverbot für den Schwerverkehr und eine regionale Gesamtplanung statt ein Flickwerk von Massnahmen. All diese Forderungen liegen laut Gemeinderat nicht in der Kompetenz der Stimmberechtigten von Twann-Tüscherz, sondern in der des Bundes, weshalb die Initiative nicht zulässig sei.

Der Gemeinderat versichert jedoch, dass er sich «im Rahmen seiner Kompetenz bei Bund und Kanton für die Einführung solcher Massnahmen einsetzen» wird, insbesondere was das Tempolimit von 60 km/h betrifft. Auch für die Forderung nach einem Langtunnel von Biel bis La Neuveville werde er sich bei den zuständigen Stellen stark machen.

Das Initiativkomitee hat nun Gelegenheit, beim Regierungsstatthalteramt Biel gegen die Verfügung des Gemeinderats Beschwerde einzureichen. 234 Stimmbürgerinnen und -bürger haben die Initiative unterstützt. Das entspricht 26,4 Prozent der Stimmberechtigten in Twann-Tüscherz. mt

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