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Aus dem Grossen Rat

Bitte mit Covid-Zertifikat

Wussten Sie, dass ich mit meiner Grossratskollegin an der letzten Session über die Rechte der Räte (Gross-, National- und Ständerat) gestolpert bin? Gerne erzähle ich Ihnen, wie das zustande kam.

Margrit Junker Burkhard

Margrit Junker Burkhard, 
Grossrätin SP

Auf der Einladung zur Herbstsession stand, dass auf freiwilliger Basis ein Covid-Zertifikat empfohlen wird. Für die nicht geimpften und nicht genesenen Ratsmitglieder stünden Gratistests zur Verfügung. Unsere Fraktionsleitung hat uns später mitgeteilt, dass an den SP-Fraktionssitzungen nur Mitglieder mit Zertifikat zugelassen werden. Wir tagen jeweils in einem Sitzungszimmer der Staatskanzlei auf ziemlich engen Raum. Diese interne Weisung kam uns gelegen. Da wir auch im Grossratssaal ebenso enge Sitzverhältnisse haben, stellten wir den Ordnungsantrag, dass während der Herbstsession der Zutritt zum Rathaus nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat gewährt wird. Die Empfehlung des Ratsbüros ging uns definitiv zu wenig weit.

Auch die Maskenpflicht erschien uns unzureichend, einzelne Mitglieder halten sich leider nicht daran. Wir wurden dann belehrt, dass unser Antrag am ersten Sessionstag nicht zur Abstimmung kommt, da er gegen Bundesrecht verstosse. Die Begründung lautete, dass Mitglieder von 
Räten nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht hätten, an den Sitzungen teilzunehmen. 
Aus diesem Grund könne den ungeimpften und nicht getesteten Ratsmitgliedern der Zutritt zum Rathaus nicht verweigert werden.

Ich persönlich finde, dass wir Mitglieder des kantonalen Parlamentes auch eine Vorbildfunktion haben. Die Bevölkerung braucht für diverse Aktivitäten ein Zertifikat und wir sind trotz 
engen, räumlichen Verhältnissen davon ausgenommen. Ich vermute und hoffe, dass das nicht überall auf Verständnis stösst. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat das Problem im September aufgenommen und eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet, wonach der Zutritt zum Parlamentsgebäude ein gültiges 
Covid-Zertifikat voraussetzt. Der Bundesrat beantragte, der Änderung zuzustimmen.

Am 1. Oktober wurde von den Räten im Bundeshaus beschlossen, die Zertifikationspflicht einzuführen, momentan befristet bis Ende 2022. Sollte sich die epidemiologische Lage positiv entwickeln, kann von dieser Pflicht abgesehen werden. Damit sollte nun auch kantonal der Weg frei sein, in der kommenden Wintersession die Zertifikationspflicht zu beschliessen. Doch vorerst geniessen wir doch die (hoffentlich) sonnigen Herbsttage und hoffen, dass die Zahl der Neuinfektionen weiterhin abnimmt!

Stichwörter: Grosser Rat, Zertifikat

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