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Aus dem grossen Rat

Für einen Entscheid fehlen die Antworten

Dynamische Rechtsübernahme, EU-Rahmenabkommen: Welchen Einfluss bleibt den Kantonen? So die Einladung der Interkantonalen Legislativkonferenz. Das hat mein Interesse geweckt.

Manuela Kocher
, Grossrätin SP

Zu diesem Thema will ich mehr wissen! In der Veranstaltung ging es nicht um das EU-Rahmenabkommen als solches, sondern um die Auswirkungen des Abkommens auf die Kantone und ihre Möglichkeiten, zum Rahmenabkommen Stellung zu beziehen. Das Rahmenabkommen mit der EU wird zwischen den Regierungen des Bundes und der Kantone verhandelt, und die Kantonsparlamente sind in unterschiedlichem Ausmass in die Diskussionen eingebunden. Ein Vorstoss zum Rahmenabkommen wurde bereits eingereicht, darüber wird im Kanton Bern in einer der nächsten Sessionen debattiert.  

Nach der Begrüssungsrede durch Nationalratspräsidentin Marina Carobbio führte uns Professor Oesch der Uni Zürich ins Thema der dynamischen Rechtsübernahme ein. Er zeigte anhand des Beispiels der Waffenrichtlinie, wie unter unserer Mitwirkung eine «Schweizer Klausel» in die gesetzliche Vorlage eingebaut werden konnte. Seine Ausführungen über die Grundsätze im EU-Wirtschaftsrecht klärten den Begriff der staatlichen Beihilfen. Diese finden sich in der Wirtschaftsförderung und staatlichen Massnahmen, welche den Wettbewerb beeinflussen können: Beteiligungen, Steuererlasse und Subventionen. Professorin Epiney der Uni Fribourg ging näher auf die Unionsbürgerrichtlinie und das Schiedsgericht ein. In der Podiumsdiskussion referieren Nationalrat Vogt (SVP/ZH), Regierungsrat Amman (SP/BE), Kantonsrätin Frey (Grüne/LU) und Avenir-Suisse-Direktor Grünenfelder über die Auswirkungen auf die Kantone.

Die Diskussion zeigte: Das Rahmenabkommen ist für die Schweiz wichtig; viele Arbeitsplätze sind vom Zugang der Wirtschaft zum europäischen Binnenmarkt abhängig. Doch bestehen noch Unklarheiten. Entscheidet das Schiedsgericht mit Vertretern aus der Schweiz und der EU bei Streitigkeiten wirklich abschliessend? Noch offen ist auch, wie die Übernahme der Unionsbürgerrichtline geschieht. Diese Richtlinie regelt die Personenfreizügigkeit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und beinhaltet das Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen. Wie würde diese Richtlinie übernommen und was hätte sie für Auswirkungen auf unsere Sozialwerke?

Mein Fazit: Die Materie ist komplex und für einen Entscheid an der Urne fehlen Antworten. Diese einzufordern muss eine Aufgabe der Kantone und ihrer Parlamente sein.

kontext@bielertagblatt.ch

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