Die neue Massnahme gilt ab Beginn des Schulunterrichts im neuen Jahr, dem 10. Januar 2022. Damit will der Regierungsrat den hohen Covid-19-Fallzahlen und insbesondere der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante entgegenwirken, heisst es in der Medienmitteilung. Die Ausweitung der Maskentragpflicht soll die Ausbreitung des Coronavirus an den Schulen eindämmen und damit Kinder, Eltern sowie das Lehr- und Schulpersonal zusätzlich vor einer Infektion schützen. Die Maskentragpflicht stützt ausserdem den Präsenzunterricht, heisst es weiter. Kindergärten sind von der neuen Regelung ausgenommen. Die Regelung ist wie die anderen kantonalen Covid-Massnahmen bis zum 24. Januar 2022 befristet. mt
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Kanton Bern
Einführung der Maskentragpflicht ab der 1. Klasse
Auf den Schulstart hin gilt an der Schule im Kanton neu eine Maskentragpflicht ab der 1. Klasse. Dies hat der Regierungsrat an der Sitzung gestern Mittwoch beschlossen.
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