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Kantonszugehörigkeit

Eingabefrist für Gesuche zur Abstimmung abgelaufen

Am 24. November ist die Frist für die bernjurassischen Gemeinden abgelaufen, um darum zu ersuchen, über ihre Kantonszugehörigkeit abzustimmen. Insgesamt haben fünf Gemeinden beim Regierungsrat des Kantons Bern ein entsprechendes Gesuch eingereicht.

Symbolbild: Keystone
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Gemäss der von den Regierungen der Kantone Bern und Jura unterzeichneten Absichtserklärung vom 20. Februar 2012 hatten die Gemeinden des Berner Juras nach der regionalen Abstimmung vom 24. November 2013 zwei Jahre Zeit, um ihr Recht geltend zu machen, auf Gemeindeebene über den Grundsatz eines Wechsels zum Kanton Jura abstimmen zu können.

Die erste Gemeinde, die darum ersucht hat, über ihre Kantonszugehörigkeit abstimmen zu können, war Moutier. Sie war die einzige bernjurassische Gemeinde, die der Abstimmungsvorlage vor zwei Jahren mehrheitlich zugestimmt hat. In der Folge haben vier weitere Gemeinden – Belprahon, Crémines, Grandval und Sorvilier – ebenfalls ein Gesuch eingereicht, dieses jedoch an die Bedingung geknüpft, nur dann abstimmen zu wollen, falls sich Moutier für einen Kantonswechsel ausspricht.

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist allen Verpflichtungen, die er in der Absichtserklärung zur Durchführung der Volksabstimmungen über die institutionelle Zukunft der interjurassischen Region im Kanton Jura und im Berner Jura eingegangen ist, wortgetreu nachgekommen. Der Grosse Rat wird das Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) während der Januarsession 2016 in erster Lesung beraten, heisst es in der Medienmitteilung. mt


 

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