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Steuerdebatte

Höchster Abzug für Kinderbetreuung

Der Grosse Rat hat mit der Debatte zur Steuergesetzrevision begonnen. Die ersten Entscheide sind gefallen: 
Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, können dafür bald bis zu 16 000 Franken von den Steuern abziehen.

Natalie Imboden (Grüne, Bern), Bild: Nicole Philipp

Sandra Rutschi

Fast den ganzen Tag debattierte der Grosse Rat gestern über das neue Steuergesetz. Bereits schwingt die Möglichkeit einer Steuersenkung für Private und für Firmen mit. Doch darüber wird das Parlament später entscheiden.

Vorerst geht es darum, wie der Kanton die Steuerrevision des Bundes umsetzt. Dieser hebt Steuerprivilegien für international tätige Firmen auf. Die Kantone können Firmen als Kompensation höhere Abzüge für Forschung und Entwicklung, eine Patentbox und tiefere Kapitalsteuern anbieten. Der Kanton Bern will dabei ans Maximum gehen, um die hohen Gewinnsteuern des Kantons ein Stück weit wettzumachen.

 

Das wurde beschlossen

Zu den Anreizen für Firmen kam der Rat gestern in der Detailberatung aber nicht mehr. Vielmehr hat er bislang in der ersten Lesung Folgendes entschieden:

Der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern wird erhöht. Heute beträgt er 8000 Franken. Ab 2020 sollen es 16000 Franken sein. Die Mehrheit der Finanzkommission hatte einen Abzug von 12 000 Franken vorgeschlagen – weniger als von der Regierung vorgesehen. Auch die SP sprach sich für diesen tieferen Abzug aus, weil ein höherer vor allem Familien mit hohen Einkommen zugutekommt. Michael Köpfli (GLP, Wohlen) und Daniel Klauser (Grüne, Bern) appellierten, die SP solle mit einem höheren Abzug dafür sorgen, dass mehr Frauen in Kader positionen tätig sein könnten. Schliesslich war die Fraktion gespalten. Das Parlament entschied sich mit 73 zu 69 Stimmen für den höheren Abzug. Ob dies mit einer Verwirrung bei der Abstimmung oder mit einem Gesinnungswandel bei einigen Genossen zu tun hat, ist unklar.

Dividenden werden wie von der Regierung vorgesehen nur zu 50 Prozent besteuert. Die SP wollte diesen Ansatz auf 70 Prozent erhöhen, erhielt aber nur Unterstützung von den Grünen und der EVP.

Der Kanton kann künftig für Firmen und für Private unterschiedliche Steueranlagen festlegen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass er später bei Budgetdebatten die Steueranlage für Firmen tiefer ansetzen kann als für Privatpersonen. Dabei dürfen die Anlagen nicht mehr als 20 Prozent voneinander abweichen. Die SP forderte erfolglos ein Maximum von 10 Prozent. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, den Beschluss über die Steueranlage dem fakultativen Referendum zu unterstellen. So hat nun nicht das Volk, sondern der Grosse Rat das letzte Wort.

Die Pauschalbesteuerung für vermögende Ausländer bleibt bestehen. Das Parlament lehnte einen Antrag der SP ab, der diese abschaffen wollte.

 

Das wird später entschieden

Die Steuergesetzrevision zieht weitere Entscheide nach sich:

Nächste Woche entscheidet der Rat, wie hoch die Abzüge und Erleichterungen für Firmen im Kanton Bern künftig sein sollen. Umstritten sind die Senkung der Kapitalsteuer und die Höhe der gesamthaft möglichen Erleichterungen durch die verschiedenen Massnahmen.

In der zweiten Lesung nächsten Frühling geht es unter anderem um die Neubewertung der Liegenschaften. Zudem kann der Grosse Rat auf weitere Punkte zurückkommen.

Bei den Budgetdebatten im Winter 2020 und 2021 entscheidet der Grosse Rat über konkrete Steuersenkungen für Private und Firmen. Dann setzt er die Steueranlagen für das jeweilige Folgejahr fest. Auf die Gemeinden haben diese Senkungen keine Auswirkungen.

Ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wird der Grosse Rat über eine ökologische Revision der Motorfahrzeugsteuer debattieren. Diese soll dem Kanton ebenso wie die Neubewertung der Liegenschaften Mehreinnahmen bieten, mit welchen die geplanten Steuersenkungen kompensiert werden können.

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