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Berner Jura

Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden: Regierungsrat unterstützt gestaffelte Abstimmung

Für die Gemeinden des Berner Juras, die über einen allfälligen Kantonswechsel abstimmen möchten, sollen grundsätzlich zwei Abstimmungstermine vorgesehen werden. Der Regierungsrat hat seinen gemeinsamen Antrag mit der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Symbolbild: Keystone

Der Grosse Rat wird das Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) während der Januarsession 2016 in erster Lesung beraten, heisst es in der Medienmitteilung.

Das neue Gesetz regelt das Verfahren für bernjurassische Gemeinden, die darüber abstimmen möchten, ob sie beim Kanton Bern bleiben oder in den Kanton Jura wechseln wollen.

Einhaltung des Gemeindewillens
Der Regierungsrat und die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) unterstützen eine gestaffelte Abstimmung an zwei Abstimmungsterminen.

Dies entspricht dem Willen der Gemeinden Belprahon, Crémines, Grandval und Sorvilier, die nur abstimmen wollen, falls sich Moutier für einen Kantonswechsel ausspricht.

Die Vorlage sieht vor, dass Gemeinden, die wie Moutier ohne Bedingungen über einen allfälligen Kantonswechsel abstimmen wollen, den Urnengang innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des KBJG durchführen müssen. Diejenigen Gemeinden, die zuerst wissen wollen, wie sich andere Gemeinden entschieden haben, könnten dann in Kenntnis des Resultats dieses ersten Urnengangs über ihren eigenen Kantonswechsel abstimmen.

Der gemeinsame Antrag von Regierungsrat und SAK sieht bis zum zweiten Abstimmungstermin eine Frist von drei Monaten vor. Die Gemeinden haben noch bis am 24. November 2015 Zeit, ein Gesuch um Durchführung einer Abstimmung gemäss KBJG einzureichen.

Sofern das Gesetz in Kraft tritt und mindestens eine Gemeinde in ihrer Abstimmung beschliesst, zum Kanton Jura zu wechseln, handelt der Kanton Bern mit dem Kanton Jura ein Konkordat über die entsprechende Änderung des Kantonsgebiets aus. Dieses Konkordat müsste dann in beiden Kantonen angenommen und durch die Bundesversammlung genehmigt werden.

Auf der Basis des Konkordats würde der Regierungsrat des Kantons Bern anschliessend mit dem Staatsrat des Kantons Jura die Einzelheiten für den Kantonswechsel der betroffenen Gemeinden vereinbaren. mt

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