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Berner Jura

Kantonszugehörigkeit: Kommission will höchstens zwei Abstimmungstermine

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) beantragt dem Grossen Rat, für die Gemeinden des Berner Juras, die über einen allfälligen Kantonswechsel abstimmen möchten, höchstens zwei Abstimmungstermine vorzusehen.

Symbolbild: Keystone

Die SAK will so dem Willen der Gemeinden Belprahon, Crémines und Grandval Rechnung tragen, die nur abstimmen wollen, falls sich Moutier für einen Kantonswechsel entscheidet.

Unter dem Vorsitz von Grossrat Walter Messerli (SVP) hat die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) das Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) vorberaten. Mit 16 zu 1 Stimmen empfiehlt sie dem Grossen Rat, es anzunehmen. Das Gesetz legt das Verfahren für diejenigen Gemeinden fest, die über einen allfälligen Wechsel zum Kanton Jura abstimmen möchten. In Anbetracht der Tragweite des Gesetzes für die betroffenen Gemeinden hat die SAK Vertretungen der Gemeinderäte derjenigen vier Gemeinden angehört, die bis heute ein Gesuch um Durchführung einer Abstimmung eingereicht haben. Noch bis am 24. November 2015 können weitere Gemeinden ein Gesuch um Durchführung einer kommunalen Abstimmung über ihre Kantonszugehörigkeit beim Regierungsrat einreichen.

Höchstens zwei Abstimmungstermine
Kernpunkt der Vorlage ist die Frage, ob die Gemeinden zeitlich gestaffelt an höchstens zwei Terminen oder an einem einzigen Termin über ihre Kantonszugehörigkeit abstimmen dürfen. Die Kommission folgte hier mit 13 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag des Regierungsrates. Gemeinden, die ihr Gesuch an keine Bedingungen geknüpft haben, sollen also innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des KBJG über einen Kantonswechsel abstimmen können. Diejenigen Gemeinden, die zuerst wissen wollen, wie sich andere Gemeinden entschieden haben, könnten dann in Kenntnis des Resultats dieses ersten Urnengangs über ihren eigenen Kantonswechsel abstimmen.

Die Kommission beantragt mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung allerdings, die von der Regierung vorgesehene Frist von sechs Monaten bis zum zweiten Abstimmungstermin zu halbieren. Die Kommission verwarf damit die Idee, alle Gemeinden am selben Tag, aber über unterschiedliche Fragen abstimmen zu lassen. Der Regierungsrat hat diese Variante im Gesetz vorgesehen, um der vom Grossen Rat am vergangenen 9. Juni überwiesenen Motion «Für eine rasche und faire Gemeindeabstimmung» Rechnung zu tragen. Nach Auffassung der Kommission entspricht diese Variante nicht den Gesuchen der Gemeinden Belprahon, Crémines und Grandval, die explizit nur in Kenntnis der Abstimmungsergebnisse von Moutier gegebenenfalls selber abstimmen möchten. Ausserdem widerspricht sie der Meinung des Bernjurassischen Rates, heisst es in der Medienmitteilung.

Weiteres Vorgehen
Die erste Lesung des Gesetzes ist für die Januarsession 2016 des Grossen Rates vorgesehen. Sofern das Gesetz in Kraft tritt und mindestens eine Gemeinde in ihrer Abstimmung beschliesst, zum Kanton Jura zu wechseln, schliesst der Kanton Bern mit dem Kanton Jura ein Konkordat über die entsprechende Änderung des Kantonsgebiets ab. Dieses Konkordat muss in beiden Kantonen angenommen und durch die Bundesversammlung genehmigt werden. Auf der Basis des Konkordats wird anschliessend der Regierungsrat des Kantons Bern mit dem Kanton Jura die Einzelheiten für den Kantonswechsel der betroffenen Gemeinden vereinbaren. Nach einem über 200 Jahre schwelenden Konflikt dürfte nach Abschluss all dieser Verfahren die Jura-Frage definitiv geregelt sein, heisst es in der Medienmitteilung. mt

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