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Bern

Maskentragpflicht in Regionalgefängnissen

Die Berner Regionalgefängnisse führen eine Maskentragpflicht ein. Die Pflicht gilt ab sofort für eingewiesene Personen, Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher gleichermassen. Damit soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimiert werden.

Symbolbild Keystone

In den Regionalgefängnissen des Kantons Bern ist es aufgrund der beengten Verhältnisse nicht immer möglich, den Mindestabstand von 1.5 Metern einzuhalten. Durch die häufigen Ein- sowie Austritte von eingewiesenen Personen steigt zudem die Möglichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19). Das Amt für Justizvollzug (AJV) hat deshalb eine Weisung erlassen, die alle Personen verpflichtet, die sich im Gefängnis aufhalten, eine Hygienemaske zu tragen. Für die eingewiesenen Personen gilt diese Pflicht nur in jenen Zeiträumen, in denen sie sich ausserhalb ihrer Zellen aufhalten.

Die Massnahme erfolgt vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht des AJV gegenüber Mitarbeitenden und eingewiesenen Personen. Darüber hinaus gelten in den Vollzugseinrichtungen alle weiteren Vorsichtsmassnahmen wie das Desinfizieren der Hände und die Einhaltung der Distanzregeln.

«Bis jetzt ist es gelungen, das Virus von den Regionalgefängnissen fernzuhalten. Mit dieser Massnahme können wir das Ansteckungsrisiko weiterhin möglichst tief halten», unterstützt Regierungsrat Philippe Müller das Vorgehen.

Das Amt für Justizvollzug betreibt im Kanton Bern fünf Regionalgefängnisse, dies in Bern, Biel, Burgdorf, Thun und Moutier mit rund 400 eingewiesenen Personen und 250 Mitarbeitenden. mt

Stichwörter: Gefängnis, Maskenpflicht, Bern

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